Anke-Zimmer-Helfrich ist Leiterin Zeitschriften Recht der Neuen Medien und Chefredakteurin der MMR. Christine Völker-Albert ist Redakteurin der MMR.
MMR 2024, 1 Liebe Leserinnen und liebe Leser,
wir freuen uns, dass wir mit der ersten Ausgabe der MMR im neuen Jahr Ihnen auch ein paar Neuerungen vorstellen dürfen. Seit Juli 2023 verstärkt Christine Völker-Albert sehr tatkräftig die Redaktion der MMR. Sie betreut neben dem Heft vor allem auch unseren weiterhin sehr erfolgreichen Newsdienst MMR-Aktuell, den Sie sicherlich als MMR-Leserschaft oder als Modulnutzer von beck.online.DIE DATENBANK kennen und abonniert haben. Falls nicht und Sie Ihre persönliche Freischaltnummer nicht mehr auffinden können, dann rufen Sie unsere Kunden-Hotline unter 089/38389-750 an, dort hilft man Ihnen gerne weiter!
Nicht nur personell, sondern auch inhaltlich gibt es einige Neuigkeiten zu verkünden. Wir haben uns entschieden das IT-Recht etwas prominenter in das Rampenlicht der MMR zu setzen. Beginnend mit Heft 1/2024 haben wir eine neue Rubrik mit dem Titel „Vertragspraxis: IT-Recht“ aufgenommen. Neben der bewährten Beitragsrubrik, die gewohnt die wissenschaftlichen Beiträge veröffentlichen wird, widmet sich diese neue Rubrik verstärkt um die praktischen Bedürfnisse bei der Vertragsgestaltung und -prüfung. Mit Dr. Christian Förster konnten wir einen ausgewiesenen Experten aus der IT-Vertragspraxis gewinnen, der nun in unregelmäßigen Abständen - nach dem vorliegenden Teil 1: Grundlagen und Allgemeiner Teil - sich den in der Praxis etablierten Vertragstypen annehmen wird. Mit diesen Beiträgen wollen wir praxisbewährte Werkzeuge insbesondere denjenigen Juristinnen und Juristen an die Hand geben, die noch nicht so viel eigene Erfahrung in dieser Materie gesammelt haben. Wir hoffen natürlich, auch den versierten IT-Rechtlern die eine oder andere Anregung für ihre tägliche Praxis bieten zu können.
Des Weiteren beginnen wir auch mit einer neuen Beilagen-Serie, indem wir mit den Autoren-Teams, die die neuen EU-Gesetze im Verlag C.H.BECK kommentieren, erste Einblicke geben und ausgewählte Themen betrachten werden. Den ersten Aufschlag machen wir mit dem Kommentar von Bomhard/Schmidt-Kessel (Hrsg.) zum Data Act, der im Spätsommer 2024 erscheinen wird. Eine weitere Beilage zum Kommentar zur KI-VO von Martini/Wendehorst (Hrsg.) ist bereits in Planung.
Mit diesen Neuerungen freuen wir uns Ihnen die beiden Säulen der MMR: das IT-Recht und das Recht der Digitalisierung noch stärker auszugestalten und Ihnen einen großen bunten Strauß an relevanten Informationen zu bieten.
Das erste Heft in einem neuen Jahr ist stets auch ein Anlass zurückzuschauen auf die Themen, die uns im vergangenen Jahr 2023 begleitet haben. Begonnen hat das Jahr mit einer Sonderausgabe anlässlich des 25-jährigen Bestehens der MMR; diese ist gefüllt mit 18 Beiträgen von Autorinnen und Autoren aus dem Herausgeberkreis.
2023 war geprägt vom Erlass diverser EU-Rechtsakte mit unterschiedlichen Auswirkungen im Recht der neuen Medien. Besonders im Fokus standen dabei Digital Services Act (DSA), Data Act (DA) und Cyber Resilience Act (CRA). Diverse Beiträge beleuchteten die Folgen dieser Rechtsakte für die verschiedenen Bereiche im IT-Recht.
Es gab zahlreiche Beiträge zu „klassischen“ Themen der MMR wie dem TK-Recht oder verschiedene Aufsätze aus dem Bereich der Cybersecurity und Sicherheitsforschung, zB die Rolle der Kritischen Infrastrukturen nach dem neuen NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (Kipker/Dittrich); aus dem Bereich des Games-Rechts wurden „Lootboxen“ aus unterschiedlichen Gesichtspunkten rechtlich genauer unter die Lupe genommen.
Darüber hinaus wurden auch ausgefallenere Themen behandelt: Online-Coaching und das Fernunterrichtsgesetz; der Beitrag „Effiziente Beschaffung von Innovationen in der öffentlichen Verwaltung“ analysiert das Potenzial von Start-ups im IT-Bereich. Weiter ging es um Wettbewerbs- und Abwerbeverbote in IT-Verträgen oder virtuelle Agentinnen und Agenten der Nachrichtendienste.
Eine Brücke zwischen einem solchen „exotischen“ Thema und dem Datenschutz baute der Beitrag zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels durch das sog. Payment-Blocking. Im Allgemeinen griffen einige Beiträge das Thema Datenschutz aus verschiedenen Blickwinkeln auf: Noch vor Erlass des EuGH-Urteils am 5.12.2023 zum Haftungsmaßstab nach der DS-GVO in der Rs. Deutsche Wohnen (C-807/21) lautete der Titel eines Beitrags von Heckmann „Keine ,strict liability` nach der DS-GVO“. Weitere Inhalte waren u.a. die ISO 27701-Norm und ihre Unterstützung beim Datenschutz im Unternehmen, zivilprozessuale Fragen zum datenschutzrechtlichen Schadensersatzanspruch, der Beschäftigtendatenschutz oder Bring Your Own Device in der Unternehmenspraxis.
Das Zusammenspiel wiederum von DS-GVO und Künstlicher Intelligenz (KI) behandeln ebenfalls diverse Beiträge aus unterschiedlichen Perspektiven, zB Generative KI-Modelle im Visier der Datenschutzbehörden, Verarbeitung personenbezogener Daten und Datenrichtigkeit bei großen Sprachmodellen und Datenportabilität 2.0.
Und natürlich war das Thema KI generell ein konstanter Begleiter durch das Jahr 2023: Ob KI und die damit in Verbindung stehenden vielen urheberrechtlichen Fragestellungen (vgl. nur „ ,Geistiges Eigentum` ist tot - lang lebe ChatGPT“ - Hoeren MMR 2023, 81) oder die Auswirkungen der erlassenen bzw. in Kraft getretenen europäischen Rechtsakte auf KI(-Systeme).
Die aktuellen Themen, die die Games-Szene 2023 beschäftigten, bildete wie jedes Jahr im August die „Games-Beilage“ ab: Im Mittelpunkt stand die Umsetzung der Reform des Urheberrechts (RL (EU) 2019/790 (DSM-RL)) sowie das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) und ihre Auswirkungen im Games-Bereich.
Stets relevant war auch ein Blick ins Ausland und die dortigen Entwicklungen - die über kurz oder lang wahrscheinlich auch uns treffen, da die weitergehende Digitalisierung nur im internationalen Kontext gesehen werden kann.
Die spannende November-Ausgabe 2023 haben Mario Martini und Jonas Botta als Herausgeber noch um die sehr interessante Beilage zum Thema „Der Staat und das Metaversum - Zur Ordnungs- und Gestaltungsmacht im Internet von morgen“ ergänzt. Dort, wo Realität und Virtualität miteinander verschmelzen, stellen sich viele rechtliche Fragen - auch für die Geltungsmacht des Staates in dieser Internetwelt von morgen -, die gut verständlich und kurzweilig aufbereitet wurden.
Mit virtuellen Welten setzte sich nicht nur die bereits genannte Beilage auseinander: „Braucht die Creator Economy ein Dateneigentum?“, etwa lautet der Titel eines weiteren Beitrags in diesem Bereich. Der Beitrag „Digitale Assets im Deliktsrecht“ ist nicht nur inhaltlich sehr spannend, sondern auch deshalb besonders, weil es der letzte Beitrag von Professor Dr. Gerald Spindler für die MMR ist. Das nur wenige Tage vor seinem plötzlichen Tod fertiggestellte Manuskript liefert eine dogmatische Annäherung, wie Non-Fungible-Token (NFT) in das System des vertraglichen und deliktsrechtlichen Schutzes einzuordnen sind.
Nach diesem spannenden Jahresabschluss 2023 folgt nun ein nicht minder interessanter Start in das Jahr 2024. Neben den bereits o.g. Neuerungen hält auch die Januar-Ausgabe 2024 für Sie wieder viele spannende Themen bereit: „Ethische und rechtliche Dimensionen der Regulierung von Quantum Artificial Intelligence-Systemen“ lautet der Titel des Beitrags von Said Saidakhrarovich Gulyamov. Künstliche Quantenintelligenz (QAI) hat in vielen Bereichen Fähigkeiten, die über jene der konventionellen KI - wie ChatGPT - hinausgehen, sie ist zB in der Lage komplexe Probleme zu lösen, die konventionelle KI vor Probleme stellt. Welche Konsequenzen folgen daraus für die Regulierung und Aufsicht? Können die Regelungen, die für konventionelle KI gelten, auf die QAI übertragen werden?
Daniel Becker und Daniel Feuerstack beleuchten den Entwurf des EU-Parlaments für eine KI-Verordnung. Der Vorschlag aus dem Trilog v. 9.12.2923 lag bis zum Redaktionsschluss noch nicht vor und ist nicht vor Ende Januar 2024 zu erwarten, sodass sich eine Beschäftigung mit dem Parlamentsvorschlag, der die breite Grundlage des noch zu erarbeitenden neuen Vorschlags darstellt, auf jeden Fall anbietet.
Hans Brorsen und Richard Falk ordnen in ihrem Beitrag die äußerst praxisrelevante Frage der Compliance-Pflichten nach dem DSA am Beispiel der Bekämpfung von Desinformation ein. Sie stellen dabei auch technische Lösungsansätze vor, die Online-Plattformen bei einer effektiven Compliance nach dem DSA unterstützen können.
Im Rechtsprechungsteil finden Sie u.a. folgende Urteile: Das EuGH-Urteil zu Informationen über das On-Board-Diagnosesystem (OBD) von Kraftfahrzeugen; das BAG zu elektronischen Rechtsverkehr; der BFH zur Frage, ob ein Anspruch auf Terminverlegung besteht, wenn eine Videoverhandlung möglich ist und das BKartA zur kartellrechtlichen Bewertung der Datenverarbeitungskonditionen von Google. Ob ein Verbraucherschutzverstoß vorliegt wegen einer fehlenden Kündigungsoption bei Online-Dauerschuldverhältnissen, entschied das LG Berlin. Ob und unter welchen Voraussetzungen verlorene Online-Glücksspieleinsätze zurückerstattet werden können, beantwortet das LG Tübingen. Zur Haftung einer Online-Handelsplattform urteilte das OLG Nürnberg. Mit der Frage, welche organisatorischen Anforderungen an die Kontrolle einer Eingangsbestätigung nach dem Versand eines Dokuments über das beA zu stellen sind, beschäftigte sich der BGH.
Wir freuen uns darauf, für Sie weiterhin die wichtigsten Themen zu suchen und Ihnen einen profunden und weitgefächerten Überblick über die relevanten Themen rund um das IT-Recht und das Recht der Digitalisierung zu präsentieren.
Viel Spaß nun bei der Lektüre der vorliegenden Ausgabe wünschen Ihnen
Anke Zimmer-Helfrich und Christine Völker-Albert