Professor Dr. Thomas Hoeren ist Direktor der zivil-rechtlichen Abteilung des Instituts für Informa-tions-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und Mitherausgeber der MMR.
Ingerl/Rohnke/Nordemann, Markengesetz, Gesetz über den Schutz
von Marken und sonstigen Kennzeichen, hrsg. von Axel Nordemann und Anke
Nordemann-Schiffel, Kommentar, 4. Aufl. 2023, München (C.H.BECK), ISBN
978-3-406-75086-1, 269 EUR
MMR-Aktuell 2023, 01014 Der Ingerl/Rohnke war bis zur 3. Aufl. das Grundlagenwerk zum Markengesetz. Wie keine andere haben sie es geschafft, konzentriert und für die Bedürfnisse der Praxis sachgerecht die Strukturen des Markenrechts kommentarmäßig auszuarbeiten und in späteren Auflagen europäisch zu unterfüttern. Nun haben zwei urheberrechtliche Gewächse aus Berlin mit einer klingenden Marke, nämlich zwei Kinder des renommierten Wilhelm Nordemann, auch im Markenrecht Fuß gefasst. Zusammen mit verschiedenen anderen Mitstreiterinnen und Mitstreiter der Kanzlei Nordemann haben sie es geschafft, den guten alten Kommentar in Nordemannschen Stil fortzuführen.
Gleich im Vorwort erklären sie, dass sie den Akzent verlegen wollen vom Verletzungsverfahren hin zum Amtsverfahren. Damit tragen sie dem Markenrechtsmodernisierungsgesetz und den dadurch eingeführten neuen Amtsverfahren Rechnung. Eine Fülle von wissenschaftlichen Mitarbeitern der Nordemann-Kanzlei haben daran mitgewirkt, dass der Kommentar noch einmal angewachsen ist auf rund 2.700 Seiten. Dabei entfallen 400 Seiten auf den Abdruck deutscher und internationaler Bestimmungen. Der klassische Stil bleibt bei der Neuauflage: Die Kommentierung ist orientiert an der Rechtsprechung, vor allem des BGH. Kritische Stimmen aus der Literatur werden allenfalls in Klammerzusätzen erwähnt. Für den Leser der MMR fällt wiederum auf, dass das Kapitel Kennzeichen im Internet erfreulicherweise deutlich angedickt ist (s. nach § 15). Es wird dort auch kurz die UDRP beschrieben und das Verfahren zur Durchsetzung von Marken bei der EU problematisiert. Für gewagt halte ich die These, dass die UDRP sehr ähnlich wie die deutsche Rechtsprechung zum Markenrecht agiere (nach § 15 Rn. 241). Das kann man nur sagen auf der Basis einer geringen Beschäftigung mit den verschiedenen Fällen und Entscheidungsrichtungen (s. vor allem die Unterschiede zwischen der WIPO und der CAC).
Im Ganzen kann man aber den Kommentar auch in der Neuauflage empfehlen. Es ist eben und bleibt eben ein Standardwerk, auch wenn die altehrwürdigen Gründungsväter ausgewechselt worden sind.