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Identifikationsnummerngesetz ist in Kraft getreten

Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Saarbrücken.

In dem am 31.8.2023 in Kraft getretenen Identifikationsnummerngesetz sind weitere Regelungen zur digitalen Verwaltung und zur Modernisierung der Register enthalten, die zu weniger Bürokratie für die Bürgerinnen und Bürger bei Online-Verwaltungsleistungen führen sollen.

Zukünftig müssen Bürgerinnen und Bürger Nachweise und Daten bei Behörden für Leistungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wie die Fahrzeugzulassung, das Bürgergeld oder Leistungen der Rentenversicherung nur noch einmal vorlegen. Dabei ist es unerheblich, ob der erstmals erbrachte Nachweis bei einem Register des Bundes, eines Landes oder einer Kommune hinterlegt wird. Ob die Verwaltung auf in anderen Registern verfügbare Informationen zugreifen darf, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung einer OZG-Verwaltungsleistung in jedem Einzelfall.

 

Weiterführende Links

Vgl. hierzu Waegner MMR-Aktuell 2023, 01100.

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