Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Saarbrücken.
Auch beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) soll nun der elektronische Rechtsverkehr eingeführt werden. Am 23.8.2023 hat die Bundesregierung den entsprechenden Regierungsentwurf vorgelegt.
Mit der Einfügung der neuen §§ 23a bis 23e BVerfGG werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die sichere elektronische verfahrensbezogene Kommunikation mit dem BVerfG geschaffen. Danach können in den verfassungsgerichtlichen Verfahren beim BVerfG Dokumente auch auf elektronischem Weg rechtswirksam eingereicht sowie seitens des BVerfG Dokumente elektronisch zugestellt werden. Das Gesetz soll zum Monatsanfang des vierten Monats nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten (zB bei Verkündung im Januar 2024 also zum 1.5.2024). Schließlich eröffnet der Entwurf für bestimmte Forschungsvorhaben die Möglichkeit früherer Einsichtnahme in Altunterlagen des BVerfG.