RA Jan Christopher Kalbhenn, LL.M. (Amsterdam), ist Geschäftsführer des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) – öffentliche-rechtliche Abt., Universität Münster, und Lehrbeauftragter an der FH Münster School of Design.
Sabine Zentek/Hans
Joachim Gerstein (Hrsg.), DesignG, Handkommentar, Baden-Baden (Nomos) 2022,
ISBN 978-3-8487-7915-4, 169 EUR
MMR-Aktuell 2023, 01012 Der Kommentar zum Designgesetz von Zentek/Gerstein bietet neben einer in der Praxis sehr hilfreichen, gut geschriebenen und fundierten Kommentierung des DesignG zwei nützliche Zusatzleistungen. Das eine ist die „Einführung“. Das andere sind die „Einzelbeiträge“.
Hervorzuheben ist die dem Kommentar vorangestellte knapp 80-seitige „Einleitung“ mit den Kapiteln „Vom Urheberrecht an Mustern und Modellen zum eigenständigen Designschutz“ und „Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster“. Insbesondere der erste Text ist von hoher Qualität. Sabine Zentek beschreibt darin die Entstehung des Designschutzes und schlägt dabei den Bogen von den Anfängen der Industrialisierung bis in die Gegenwart. Besonders lesenswert ist das Unterkapitel, in dem Zentek den Einfluss der Nationalsozialisten auf dieses Rechtsgebiet aufdeckt und auch dessen Kontinuität in der Nachkriegszeit herausarbeitet. Die Verfasserin ist durch ihre 2008 vorgelegte Dissertation „Design(er) im Dritten Reich“ eine ausgewiesene Expertin auf diesem Gebiet.
Die dem Kommentar nachgeschalteten „Einzelbeiträge“ funktionieren wie vertiefende Fachaufsätze und beschäftigen sich jeweils mit bestimmten designrechtlichen Fragestellungen, ohne dass dies normativ im Kommentar aufgehängt wäre. So befasst sich Kapitel 1 auf rund 35 Seiten mit dem „Design im Verhältnis zum Urheberrecht und zum UWG“. Kapitel 4 behandelt das Thema „Künstliche Intelligenz und Design“. Sicherlich hätten diese Texte auch in den Kommentar zum DesignG aufgenommen werden können, aber der gewählte Weg hat den Charme, dass man sich diesen Themen auch außerhalb des Kommentars widmen kann.
Der Kommentar verwendet außergewöhnlich viele Abbildungen. Diese sind nicht nur für das Verständnis spezifischer designrechtlicher Probleme hilfreich, sondern laden auch zum Durchblättern des Kommentars ein. Dem 13-köpfigen Autorenteam ist damit ein hilfreicher Handkommentar gelungen, der weit über die reine Kommentierung des Gesetzestexts hinausgeht.