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Monti, The Digital Rights Delusion, Humans, Machines and the Technology of Information

Dr. Axel Spies ist Rechtsanwalt bei Morgan Lewis & Bockius in Washington DC und Mitherausgeber der MMR.
Andrea Monti, The Digital Rights Delusion, Humans, Machines and the Technology of Information, New York (Routledge), 2023, Paperback, ISBN 9781032447308, 29,99 GBP

MMR-Aktuell 2023, 458208   Der Autor, ein italienischer Anwalt, Journalist und Professor - untersucht in diesem neuen Werk den immer stärkeren Einfluss der IT-Technologie auf unser Leben und erforscht eine Reihe von rechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen, die sich daraus ergeben. Der Autor plädiert zur Zurückhaltung bei der Entwicklung digitaler Rechte und neuer Gesetze. Ein Schwerpunkt seiner Untersuchung ist, inwieweit Begriffe wie „Cyberspace“ und „digitale Rechte“ unser Verständnis dieser Entwicklung fördern oder untergraben: Er schlägt eine Reihe neuer Ansätze für den wirksamen Schutz unserer Rechte in diesem sich rasch entwickelnden Umfeld vor. Die technische Entwicklung habe zu einem „Hyper-Individualismus“ Vorschub geleistet. Die neuen Technologien hätten zu „goldenen Käfigen“ für die Nutzer geführt (S. 165). Die wachsende Anzahl der Menschen, die in Kontakt mit der Informationstechnologie gekommen sein, habe nicht mit ihrem Bewusstsein für ihre individuellen Rechte Schritt gehalten. Diese Entwicklung sei Big Tech zugutegekommen. Seine These: Der Missbrauch des Adjektivs „digital“ habe zahlreiche gesetzliche allgemeingültige Regeln zu bloß subjektiven und individuellen Ansprüchen degradiert. Staatliche Intervention gegen Big Tech sei deshalb von Nöten.

Individuelle Rechte für Roboter, wie sie in der EU manchmal diskutiert werden (S. 130) seien anzulehnen und führten zu teilweise absurden Ergebnissen. Neue generative KI-Anwendungen wie Dall-E werden beschrieben und mit Beispielen belegt (S. 154 ff.). Auch für sie gilt: Bestehende Gesetze sollte effektiv angewendet werden, anstatt neue Regeln zu erlassen (S. 160). Eine neues Haftungsgesetz für KI lehnt der Autor mangels Zurechnung der Risiken ab - nötig sei vielmehr die Definition von Standards für technisch akzeptable Risikoschwellen für KI. Nur Software oder KI, die diesen technischen Standards genügen, solle auf den Markt gebracht werden dürfen (S. 161). Seine Schlussfolgerung: Zu viele fühlen sich berufen, bei der Debatte über ethische und rechtliche Standards der neuen Technologien als „Roboter-Ethiker“ mitreden zu wollen, ohne die Kompetenz dafür zu haben (S. 167). Die vorliegende Schrift ist ein wichtiger Beitrag zu dieser Debatte.

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