RAin Katharina Kollmann ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR), Saarbrücken.
MMR-Aktuell 2023, 457797 Die EU-Kommission hat am 4.5.2023 eine
Empfehlung zur Bekämpfung der Online-Piraterie bei Sport- und anderen Live-Veranstaltungen wie Konzerten, Opern, Musicals, Theateraufführungen und Spielshows veröffentlicht. In dieser unverbindlichen Empfehlung werden die Mitgliedstaaten und alle relevanten Akteure aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um gegen unerlaubtes Streaming vorzugehen. Die Empfehlung zielt darauf, durch die intensivierte Bekämpfung der Online-Piraterie einen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Sport- und Kreativbranche in der EU zu leisten.
Zu den von der EU-Kommission empfohlenen Maßnahmen gehört u.a., dass die Anbieter von Hosting-Diensten nach Erhalt einer Mitteilung unverzüglich handeln müssen, um den Schaden durch illegale Übertragung von Sport- und Live-Veranstaltungen zu minimieren. Hintergrund ist, dass der Hauptwert einer Sportveranstaltung darin besteht, dass sie live übertragen wird, und dass dieser Wert mit dem Ende der Veranstaltung größtenteils verloren geht. Dies wird auch in einer Entschließung des EU-Parlaments v. 19.5.2021 zu den Herausforderungen für die Organisatoren von Sportveranstaltungen im digitalen Umfeld hervorgehoben und durch verschiedene Studien untermauert. Gleiches gilt für die Übertragung anderer Live-Veranstaltungen, die den größten Teil ihres Werts während ihrer Live-Übertragung generieren. Um den Wertverlust solcher Live-Übertragungen zu verhindern, sei daher in Anlehnung an den Digital Services Act ein unverzügliches Handeln seitens der Anbieter von Hosting-Diensten erforderlich (zB Entfernung oder Sperrung der von ihnen gehosteten illegalen Inhalte).
Weiterhin empfiehlt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten, den Organisatoren von Sportveranstaltungen Rechtsbehelfe zur Verfügung zu stellen, die ihnen eine schnelle Sperrung des Zugangs zu illegalen Streams ermöglichen. Für die Organisatoren von Sportveranstaltungen sei es oft schwierig, rechtzeitig gegen unerlaubte Weiterübertragungen von Live-Sportereignissen vorzugehen. Im Übrigen gebe es im Unionsrecht de lege lata keinen harmonisierten Schutz für die Organisatoren von Sportveranstaltungen. Die EU-Kommission legt den Mitgliedstaaten deshalb nahe, speziell auf Live-Veranstaltungen zugeschnittene Live-Sperrverfügungen bzw. dynamische Anordnungen als Rechtsbehelfe einzuführen und den Organisatoren eine entsprechende Antragsbefugnis einzuräumen, sofern diese Möglichkeit im jeweiligen Mitgliedstaat noch nicht besteht.
Nicht zuletzt regt die EU-Kommission an, die Endnutzer für die Verfügbarkeit legaler Angebote zu sensibilisieren. Denn einer aktuellen Studie zufolge habe die Zugänglichkeit und Verfügbarkeit legaler Angebote zu erschwinglichen Preisen zu einem leichten Rückgang der Zahl der Nutzer geführt, die raubkopierte Inhalte konsumieren. Einige Mitgliedstaaten sorgen zB dafür, dass Nutzer, die versuchen, auf eine auf Grund einer einstweiligen Verfügung gesperrte Website zuzugreifen, über die Sperrung informiert werden und Informationen über die Quellen erhalten, über die der Inhalt legal zugänglich ist.
Die Empfehlung berücksichtigt aus Sicht der EU-Kommission, dass Sport- und andere Live-Veranstaltungen zur Förderung einer vielfältigen europäischen Kulturszene beitragen, die Bürger zusammenbringen und ein Gemeinschaftsgefühl vermitteln. Die Organisation und Übertragung entsprechender Veranstaltungen seien mit erheblichen Investitionen verbunden. Gleichzeitig dienten sie der Schaffung von Arbeitsplätzen und würden zum Wirtschaftswachstum beitragen. Illegales Streaming könne für Interpreten, Veranstalter und Rundfunkveranstalter zu erheblichen Einnahmeverlusten führen, wodurch die Rentabilität der von ihnen angebotenen Dienste gefährdet werde.
Der Empfehlung ging die o.g. Entschließung des EU-Parlaments voraus. Ferner fußt sie auf einem Aktionsplan für geistiges Eigentum aus dem Jahr 2020, aus dem sich ergibt, dass die Marken- und Produktpiraterie trotz intensiver Bemühungen zur Eindämmung nach wie vor „boomen“ und damit eine der größten Herausforderungen unserer Zeit für Unternehmen vieler Branchen darstellen.
Die EU-Kommission wird gemeinsam mit dem Amt der EU für geistiges Eigentum (EU Intellectual Property Office – EUIPO) überwachen, wie sich die Empfehlung im Zusammenspiel mit dem Digital Services Act und anderen (Urheberrechts-)Vorschriften auf das unerlaubte Streaming von Sport- und anderen Live-Veranstaltungen auswirkt, und diese Auswirkungen bis zum 17.11.2025 bewerten. Im Anschluss wird die EU-Kommission dann entscheiden, ob ggf. weitere Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind.
Weiterführende Links
Vgl. auch MMR-Aktuell 2023, 457544; MMR-Aktuell 2023, 455495 und Zeitzmann MMR-Aktuell 2022, 447017 mwN.