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AdR: Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum EMFA

Dr. Jörg Ukrow, LL.M.Eur., ist geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Instituts für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR) und stellvertretender Direktor der Landesmedienanstalt Saarland (LMS).

MMR-Aktuell 2023, 456624    Die EU-Kommission legte am 16.9.2022 ihren Vorschlag für einen European Media Freedom Act vor. Dieses als Verordnung geplante Europäische Medienfreiheitsgesetz sieht u.a. Regelungen vor, mit denen Medienpluralismus und -unabhängigkeit im EU-Binnenmarkt geschützt werden sollen. Außerdem sollen die Medien im EU-Binnenmarkt leichter grenzüberschreitend tätig werden können. In dem Vorschlag sind Schutzvorkehrungen für eine größere Unabhängigkeit, Transparenz und Zusammenarbeit zwischen Medienunternehmen vorgesehen, wodurch ihre wirtschaftliche Entwicklung grenzüberschreitend gefördert werden soll.

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR), der beratend an der Rechtsetzung der EU mitwirkt, setzt sich aus Vertretern von Regionen und Städten in der EU zusammen, wozu auch die deutschen Länder zählen. Letztere hatten sich bereits in einem Beschluss des Bundesrats kritisch zum Vorschlag geäußert und Subsidiaritätsrüge erhoben. Die Stellungnahme des AdR weist eine vergleichbare Ausrichtung auf.

In seiner Stellungnahme unterstützt der AdR zwar nachdrücklich die Bemühungen um die Wahrung der Freiheit, des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien sowie der Sicherheit von Journalisten. Er bekräftigt allerdings ausdrücklich, dass Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und die Multi-Level-Governance Schlüsselprinzipien und grundlegende Merkmale für das Funktionieren der EU und ihre demokratische Rechenschaftspflicht sind. In diesem Zusammenhang weist der AdR darauf hin, dass eine Richtlinie als Rechtsakt diesen Grundsätzen besser gerecht werden würde und sich die Ziele der Initiative damit ebenfalls erreichen lassen würden. Der Ausschuss unterstreicht, dass die Regionen in vielen Mitgliedstaaten eine Rolle bei der Regulierung und Unterstützung des Medien- und Kultursektors spielen, und gibt zu bedenken, dass sich eine Überregulierung möglicherweise negativ auf die gut etablierten Mediensysteme in den EU-Mitgliedstaaten, in denen Medienfreiheit und -pluralismus gewährleistet sind, auswirken könnte. Der AdR mahnt in diesem Zusammenhang zur Vorsicht bei Initiativen, die eine Harmonisierung und Zentralisierung der Medienregulierung auf europäischer Ebene zum Ziel haben.

In der Stellungnahme wird die Angemessenheit der Regulierung von Mediensystemen auf der alleinigen Rechtsgrundlage der Binnenmarktkompetenz nach Art. 114 AEUV bezweifelt. Aus Sicht des AdR sollte klargestellt werden, dass die Sicherung von Medienfreiheit und Medienpluralismus in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt und dass diese Ziele über die bloße Förderung des Binnenmarkts hinausgehen.

Hinsichtlich der Medienaufsicht wird in der Stellungnahme betont, dass die Einhaltung der Grundsätze einer unabhängigen und von politischer Einflussnahme freien Medienaufsicht gewährleistet sein muss. Die Unabhängigkeit des vorgeschlagenen Europäischen Gremiums für Mediendienste von politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme müsse gebührend berücksichtigt wird.

Der AdR fordert die Einführung konkreter Verpflichtungen für sehr große Online-Plattformen, um die journalistisch-redaktionellen Inhalte im Online-Sektor zu schützen, und bekräftigt seine Entschlossenheit, die Bemühungen um die Wahrung der demokratischen Resilienz, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte fortzusetzen, und unterstützt nachdrücklich alle Bemühungen um die Gewährleistung einer offenen, fairen und pluralistischen politischen Debatte.

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