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Anhörungen zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Saarbrücken.

Gerade in der IT-Branche wird das Fehlen von Fachkräften sehr stark beklagt. Daher ist der Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz für die IT-Branche von besonderem Interesse. Zu dem Gesetzentwurf wurde nun die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet.

Die geplanten Regelungen basieren auf den Eckpunkten der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung vom 30. November 2022. Den "klassischen" Einwanderungsweg über einen in Deutschland anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss und einen Arbeitsvertrag wird es weiterhin geben. Darüber hinaus sollen Menschen aus Nicht-EU-Staaten künftig deutlich mehr Möglichkeiten haben, in Deutschland zu arbeiten. Dies betrifft vor allem Personen, die Berufserfahrung oder weitere Potenziale mitbringen.

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