IRZ – TOP-Thema im Oktober
Verkauf neubewerteter Kryptowährungen nach IFRS
Der Fall – die Lösung
(IRZ) – Immer mehr Unternehmen halten Kryptowährungen; teilweise in signifikantem Umfang. Da für die Bilanzierung von Kryptowährungen keine konkreten Vorschriften bestehen, sind die allgemeinen Vorschriften für immaterielle Vermögenswerte bzw. Vorräte anzuwenden. Je nach Geschäftsmodell führt dies zu unterschiedlichen Bilanzierungsmethoden und damit verbundenen Fragestellungen. Beispielsweise sind Kryptowährungen ein seltener Anwendungsfall des Neubewertungsmodells für immaterielle Vermögenswerte. Da der Preis von Kryptowährungen volatil ist, sind diese zu jedem Bilanzstichtag neu zu bewerten. IAS 38 lässt jedoch offen, ob dies auch im Zeitpunkt einer Veräußerung erforderlich ist. Je nach Vorgehen hat dies ggf. eine erhebliche Auswirkung auf die Darstellung der Gewinne bzw. Verluste in der Gesamtergebnisrechnung.

Dr. Frank Richter und dipl. Wirtschaftsprüfer Thomas Wicki präsentieren in Heft 10/2026 der IRZ (IRZ 2026, 389–392) einen neuen spannenden Fall aus der IRZ-Reihe „Der Fall – die Lösung“. Pflichtlektüre für alle, die digitale Vermögenswerte bilanzieren! Das Top-Thema im Oktober!
Zum Tod unserer Herausgeberin Frau Dr. Evelyn Teitler-Feinberg
Wir sind zutiefst betroffen und können es kaum fassen. Unsere überaus geschätzte Herausgeberin Frau Dr. Evelyn Teitler-Feinberg ist am 25. September 2025 verstorben.
Frau Dr. Teitler-Feinberg war der Fels in der Brandung unserer Redaktionsarbeit. Als Herausgeberin der ersten Stunde der IRZ hat sie unser Projekt seit 2006 mit ganzem Herzen und sehr viel Engagement unterstützt. Redaktion und Herausgeber haben Frau Dr. Teitler über alles geschätzt – fachlich und besonders menschlich. Es verband uns ein herzliches und freundschaftliches Miteinander, geprägt von gegenseitigem Respekt.
Mit ihrer bewundernswerten Art, offen auf die Menschen zuzugehen, ihrer Neugierde, Unbekanntes und auch Altbekanntes immer wieder neu zu entdecken, und vor allem auch durch ihren Elan und ihre Tatkraft war sie eine großartige Inspiration und entfachte eine Strahlkraft, der wir uns nicht entziehen konnten und wollten. Sie war ein stets positiver Mensch, und vielleicht liegt darin das Geheimnis, dass es ihr ohne Mühe gelang, die Menschen um sich herum für sich zu gewinnen sowie die Autorinnen und Autoren immer wieder für Beitrags-Themen zu begeistern.
Ein wunderbarer Mensch, eine Grande Dame, ist von uns gegangen. Wir trauern zusammen mit den Herausgebern, Autoren und Lesern der IRZ.
Die Redaktion der IRZ
IRZ-Nachrichten zu IFRS und US-GAAP
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WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 9, September 2026, S. 347
Der Financial Accounting Standards Board (FASB) hat in den vergangenen Wochen
keine weiteren endgültigen Verlautbarungen zur Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards in den USA veröffentlicht. Es wurde jedoch folgendes
Entwurfsdokument zur Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards zur Kommentierung herausgegeben:
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Weitere IRZ-Nachrichten zu IFRS und US-GAAP finden Sie unter der Rubrik News & Beiträge.
Das Geschenk für IRZ-Probeleser
Seit 2006 liefert die IRZ – Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung fundierte und anwendungsorientierte Beiträge für Fach- und Führungskräfte im Finanz- und Rechnungswesen.
Die IRZ beschäftigt sich mit allen Themen rund um die Bilanzierung von IFRS mit dem Ziel, vor allem praxisnahe Lösungen zu aktuellen Fragen rund um die Internationale Rechnungslegung aufzuzeigen. Die IRZ bietet fundiertes IFRS-Know-how für die gesamte D-A-CH-Region!
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IRZ-Leserumfrage – Herzlichen Dank!
(IRZ) – Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihre Teilnahme an der IRZ-Leserumfrage 2023/24, für die zahlreichen Rückmeldungen und inhaltlichen Anregungen, das Lob und die positive Resonanz, aber auch für die kritischen und anregenden Nachfragen. Besonders hat uns Ihre große Wertschätzung gefreut! Die Bewertungen der Schlüsselbereiche anhand einer Notenskala brachten für Aktualität (1,5), Informationsgehalt (1,5), Themenauswahl (1,6), Praxisbezug/Praxisrelevanz (1,7) ein großartiges Ergebnis. 44% der Befragten bewerten die IRZ insgesamt als sehr gut, 51% als gut. Wir sagen herzlichen Dank, liebe Leserinnen und Leser! Und wir bedanken uns auch bei unseren fantastischen Autorinnen und Autoren, die maßgeblich zu diesem Ergebnis beigetragen haben.
Aber selbstverständlich wollen wir uns auf diesen Lorbeeren nicht ausruhen. Ihre wertvollen Anregungen nehmen wir gerne auf, um die IRZ stetig voranzubringen und die Qualität der IRZ noch weiter zu verbessern. Darauf können Sie sich verlassen!
Wir freuen uns mit den Gewinnern der Teilnahmepreise und wünschen auch künftig viel Anwendungsnutzen beim Lesen Ihrer IRZ! Bleiben Sie uns treu, und empfehlen Sie uns weiter!
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