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| Editorial | Liebe Leserinnen und Leser | 387 |
| Auf den .Punkt gebracht! | Verkauf neubewerteter Kryptowährungen nach IFRS Der Fall – die Lösung WP Dr. Frank Richter und dipl. Wirtschaftsprüfer Thomas Wicki, Zürich Immer mehr Unternehmen halten Kryptowährungen; teilweise in signifikantem Umfang. Da für die Bilanzierung von Kryptowährungen keine konkreten Vorschriften bestehen, sind die allgemeinen Vorschriften für immaterielle Vermögenswerte bzw. Vorräte anzuwenden. Je nach Geschäftsmodell führt dies zu unterschiedlichen Bilanzierungsmethoden und damit verbundenen Fragestellungen. Beispielsweise sind Kryptowährungen ein seltener Anwendungsfall des Neubewertungsmodells für immaterielle Vermögenswerte. Da der Preis von Kryptowährungen volatil ist, sind diese zu jedem Bilanzstichtag neu zu bewerten. IAS 38 lässt jedoch offen, ob dies auch im Zeitpunkt einer Veräußerung erforderlich ist. Je nach Vorgehen hat dies ggf. eine erhebliche Auswirkung auf die Darstellung der Gewinne bzw. Verluste in der Gesamtergebnisrechnung. | 389 |
| Auf den .Punkt gebracht! | Der Voluntary Standard (VS) in der Praxis – freiwillig berichten mit Mehrwert WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner, WP/StB Dr. Corinna Boecker und Martina Zanker, M.Sc., München Mit der Omnibus-I-Richtlinie hat der europäische Gesetzgeber auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung außerhalb des Pflichtkreises der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) neugestaltet. Durch die deutliche Anhebung der Anwendungsschwellen für die CSRD fällt eine erhebliche Zahl von Unternehmen aus der obligatorischen Berichtspflicht heraus. Der Berichterstattungsdruck über die Wertschöpfungskette bleibt jedoch bestehen. An diese Stelle tritt der Voluntary Standard (VS). Ein zentrales Entlastungsinstrument in diesem Zusammenhang ist darüber hinaus der Value-Chain-Cap (VCC), also der „Pflicht-Berichtsumfang“ in der Wertschöpfungskette. Die Autoren beleuchten kurz die Inhalte des VS und stellen dar, wie er in der Praxis angewendet werden kann sowie welche Vorteile sich daraus ergeben. | 393 |
| IRZ-Blitzlicht | 10 oder mehr (persönliche) Fragen an ... Prof. Dr. Michael Dobler Prof. Dr. Michael Dobler, Dresden | 398 |
| IRZ-Aktuell | Nachrichten zu IFRS und US-GAAP | 400 |
| | Medienspiegel | 402 |
| Blickpunkt: Konnektivität | Die Verknüpfung von Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen Teil 2: Von der Konzeption zur Umsetzung: Mechanismen, Praxisbeispiele und Erkenntnisse aus der Konsultation Dr. Julia Baldauf, Innsbruck, und Dr. Jacqueline Strakova, Linz Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gewinnt die inhaltliche Verknüpfung von Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung zunehmend an Bedeutung. Unternehmen sind gefordert, die Wechselwirkungen zwischen nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie deren finanzielle Konsequenzen transparent und nachvollziehbar darzustellen. Vor diesem Hintergrund wurden im ersten Teil des Beitrags (IRZ 2026, 357) das Konzept der Konnektivität, seine regulatorische Verankerung sowie die wesentlichen Impulse des EFRAG-Diskussionspapiers „Connectivity of Financial and Sustainability Reporting“ vorgestellt. Der vorliegende zweite Teil vertieft die Betrachtung, indem die zentralen Mechanismen und Ankerpunkte der Konnektivität näher erläutert werden. Darüber hinaus wird die praktische Operationalisierung des Konzepts anhand ausgewählter Fallbeispiele aus dem Begleitmaterial zum EFRAG-Diskussionspapier aufgezeigt. Ergänzend werden Rückmeldungen, insbesondere jene des Austrian Financial Reporting Advisory Committee (AFRAC) sowie des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC), da diese zentrale Perspektiven der deutschsprachigen Rechnungslegungs- und Prüfungspraxis widerspiegeln, im Rahmen der Konsultation ausgewertet, um den aktuellen Stand der fachlichen Diskussion sowie bestehende Herausforderungen und Entwicklungsbedarfe bei der Umsetzung einer kohärenten und vernetzten Unternehmensberichterstattung aufzuzeigen. | 403 |
| Nachhaltigkeit im Brennpunkt | Die Endfassungen der „simplified ESRS“ – Überblick und Würdigung Dr. Josef Baumüller, WP/StB Mag. Alfred Ripka und Kevin Wagner, BSc (WU), Wien Am 3.7.2026 hat die EU-Kommission die Endfassungen der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht – kurz „simplified ESRS“. Damit wurden die Arbeiten an einem weiteren Handlungsfeld der Omnibus-Initiative aus dem Jahr 2025 zu einem Abschluss gebracht. Die EU-Kommission konnte sich auf „technical advice“ der EFRAG stützen, nahm darüber hinaus aber noch zahlreiche Eingriffe vor. Deutlicher als schon zuvor kommt nun zum Vorschein, dass „Flexibilität“ und „Freiwilligkeit“ die Leitmotive der erneuerten Vorgaben zur europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung sind. Zentrale Neuerungen und die daraus abzuleitenden Implikationen werden im vorliegenden Beitrag behandelt. | 411 |
| | Untersuchung formaler Aspekte in den Nachhaltigkeitsberichten von DAX40-Unternehmen Erkenntnisse einer Vergleichsanalyse der Geschäftsjahre 2024 und 2025 Lucas Kirste, M.Sc., Dr. Tim Friedrich und Prof. Dr. Inge Wulf, Clausthal Angesichts der Nichtumsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Deutschland und der weiterhin verpflichtenden Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung thematisiert der vorliegende Beitrag mit Blick auf die CSRD bestimmte formale Fragestellungen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zum einen werden die Bedeutung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und anderer Rahmenwerke sowie der Umfang der Berichte untersucht. Zum anderen gibt der Beitrag Aufschluss über die Inanspruchnahme der schrittweise eingeführten Angabepflichten, über die Vornahme von Verweisen und Verlinkungen sowie über die Anwendung und Ausgestaltung eines ESRS-Indexes. Diese Vergleichsanalyse ermöglicht einen hilfreichen Einblick in die Herangehensweisen der Unternehmen. | 417 |
| | Berichterstattung nach ESRS G1 zwischen Transparenzanspruch und Schutzinteressen Korruptionsprävention, Hinweisgebersysteme, politische Einflussnahme und Zahlungspraktiken Dr. Sean Needham, M.Sc., Hamburg Die Berichterstattung nach ESRS G1 (Unternehmensführung) ist in der Umsetzung weniger eine Frage „richtiger Formulierungen“ als belastbarer Prozesse, Daten und Nachweise. Der Beitrag adressiert vier Anwendungsfelder, in denen der Transparenzanspruch des Standards regelmäßig mit Schutz- und Vertraulichkeitsinteressen sowie mit Definitions- und Datenproblemen kollidiert: die risikobasierte Darstellung der Korruptions- und Interessenkonfliktprävention, die Berichterstattung über Hinweisgebersysteme und interne Untersuchungen, die Transparenz zu politischer Einflussnahme sowie die Zahlungspraktiken. | 427 |
| | Impressum | 432 |