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IRZ-Newsarchiv


IASB ergänzt Regelungen für langfristige Schulden

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 12, Dezember 2022, 514

Der IASB hat am 31. Oktober 2022 die Standardergänzung „Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Änderungen an IAS 1)“ herausgegeben, um klarzustellen, wie Bedingungen, die ein Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Berichtszeitraum erfüllen muss, die Klassifizierung einer Schuld beeinflussen.

Die Änderungen dieser erneuten Ergänzung des IAS 1 (vgl. auch in diesem Heft Zwirner/Boecker, IRZ 2022, 509 ff.) betreffen zwei Aspekte:

  • Änderung der Vorschriften zur Beurteilung der Art und Weise, wie ein Unternehmen Schulden und andere finanzielle Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen unter bestimmten Umständen als kurz- oder langfristig klassifiziert: Nur Nebenbedingungen, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschlussstichtag erfüllen muss, beeinflussen die Klassifizierung einer Schuld als kurz- oder langfristig. Allerdings muss ein Unternehmen im Anhang Informationen offenlegen, die es den Adressaten des Abschlusses ermöglichen, das Risiko zu verstehen, dass langfristige Schulden mit Nebenbedingungen innerhalb von zwölf Monaten rückzahlbar werden könnten.
  • Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen von 2020 auf den 1. Januar 2024.

Die Änderungen der erneuten Standardergänzung treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Die Änderungen werden in Übereinstimmung mit IAS 8 rückwirkend angewendet, und eine frühere Anwendung ist zulässig, bedarf für EU-Anwender jedoch noch einer Umsetzung in europäisches Recht im Rahmen des Endorsement-Verfahrens.

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