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Editorial | Liebe Leserinnen und Leser | 187 |
Auf den .Punkt gebracht! | Aufstellung einer Kapitalflussrechnung nach IFRS unter Berücksichtigung der Neuregelungen von IFRS 18 Der Fall – die Lösung Prof. Dr. Silvia Rogler, Freiberg IFRS 18, der von den Unternehmen ab 1.1.2027 anzuwenden ist, legt die Anforderungen an die Darstellung und Angabe von Informationen in Abschlüssen für allgemeine Zwecke fest. Er ersetzt damit IAS 1. Der Schwerpunkt der Änderungen betrifft die Gesamtergebnisrechnung, die Bilanz sowie die Eigenkapitalveränderungsrechnung. Er beinhaltet aber auch Änderungen an IAS 7 und damit an der Kapitalflussrechnung. Im vorliegenden Beitrag wird die Erstellung der Kapitalflussrechnung unter Anwendung der neuen Regelungen anhand einer Fallstudie aufgezeigt. | 189 |
| IDW RS FAB 50 – Neufassung des Moduls IAS 1 – M1 n.F. Zweifelsfragen bei der bilanziellen Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen WP/StB Dr. Julia Busch und WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner, München Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) engagiert sich als Berufsstandsvertretung der Wirtschaftsprüfer nicht nur in der Prüfungspraxis, sondern auch in der fachlichen Auslegung von Rechnungslegungsvorschriften. Dabei werden sowohl handelsrechtliche als auch IFRS-spezifische Fragestellungen untersucht. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in den Stellungnahmen zur Rechnungslegung des IDW (IDW RS) systematisch zusammengefasst. Um einzelne Aspekte der IFRS-Interpretation gezielt zu behandeln, wurde IDW RS FAB 50 entwickelt. Diese Stellungnahme besteht aus eigenständigen Modulen, die spezifische Themen der IFRS-Rechnungslegung aufgreifen und praxisnahe Lösungen bieten. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Neufassung des Moduls IAS 1 – M1 n.F., die im Oktober 2024 verabschiedet und im November 2024 veröffentlicht wurde. | 195 |
IRZ-Aktuell | Nachrichten zu IFRS und US-GAAP | 200 |
| Medienspiegel | 202 |
Bilanzierung und Bilanzpolitik | Explizite und faktische Wahlrechte nach IFRS Teil 3: Langfristige finanzielle Vermögenswerte (Finanzanlagen) WP/StB Dipl.-Ök. Ralf Pöller, Essen Die International Financial Reporting Standards (IFRS) haben grundsätzlich die Zielsetzung, Anlegern, Kreditgebern und anderen Gläubigern entscheidungsnützliche Informationen über das berichtende Unternehmen bzw. den Konzern bereitzustellen (CF.1.2 ff.). Um den Nutzen von Finanzinformationen zu erhöhen, sollen diese vergleichbar, überprüfbar, zeitnah und verständlich sein (CF 2.4.). Der Nutzen kann durch die Ausübung von Wahlrechten und Ermessensspielräumen eingeschränkt sein. Neben den in den Standards ausdrücklich genannten Wahlrechten (explizite Wahlrechte) bestehen in den IFRS eine Vielzahl von versteckten Wahlrechten und Ermessensspielräumen. Diese werden nachfolgend als faktische Wahlrechte bezeichnet. Die folgende tabellarische Übersicht zeigt die expliziten (expl) und die faktischen (fakt) Wahlrechte nach IFRS auf. Die Darstellung der faktischen Wahlrechte beschränkt sich auf typische, praxisrelevante Fälle. | 203 |
KI im Fokus | Erste Überlegungen zu den Auswirkungen generativer künstlicher Intelligenz auf das True and Fair View-Konzept in der internationalen Rechnungslegung Dipl.-Betriebsw. (BA) Christian Thurow, London Mit dem Large Language Model (LLM) ChatGPT hat die generative künstliche Intelligenz (KI) Einzug in den Alltag vieler Menschen gehalten. Doch war dies nur der Beginn einer immer rasanteren Entwicklung von Anwendungsmöglichkeiten generativer KI-Programme. Im folgenden Beitrag werden Überlegungen dazu angestellt, wie sich die generative KI auf die internationale Rechnungslegung – und hier insbesondere auf das True and Fair View-Konzept – auswirken kann. | 211 |
Bilanzanalyse | Variable Vergütung von Vorständen in Österreich und Deutschland: Zielerreichung bei finanziellen und nicht-finanziellen Zielvorgaben Franz Xaver Hermann, M.Sc. (WU), und Dr. Alexander Hofer, LL.B., Wien Die Diskussion um die Angemessenheit der Vorstandsvergütung bewegt seit vielen Jahren Wissenschaft, Praxis und die allgemeine Bevölkerung gleichermaßen. Oftmals wird dabei primär auf die absolute Höhe der Vorstandsvergütung, die (v.a. international) regelmäßig in die Millionen geht, abgestellt. Wesentlicher Treiber dieser Entwicklung sind variable Vergütungsbestandteile, die an das Erreichen von finanziellen und nicht-finanziellen Zielen geknüpft sind. Dieser Beitrag widmet sich der Frage, wie anspruchsvoll die Zielvorgaben für die variablen Vergütungsbestandteile österreichischer und deutscher Vorstände ausgestaltet sind. Insbesondere wird dabei auf etwaige Unterschiede und Herausforderungen bei finanziellen und nicht-finanziellen Kennzahlen eingegangen. | 215 |
Nachhaltigkeit im Brennpunkt | Der Clean Industrial Deal und das EU-Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit(sberichterstattung) – wohin geht die Reise? Dr. Josef Baumüller, Wien und Graz Am 26.2.2025 veröffentlichte die EU-Kommission Vorschläge zur Überarbeitung von Kernelementen der europäischen Nachhaltigkeitsregulatorik. Für die Wirtschaft soll damit eine Entlastung von „unverhältnismäßiger Bürokratie“ geschaffen werden. Zugleich werden damit aber wichtige Instrumente des Green Deal in ihrer Wirksamkeit beschnitten. Unternehmen in der EU sehen sich zunächst mit einem hohen Maß an Unklarheit dahingehend konfrontiert, welche Betroffenheiten und v.a. (Berichts-) Pflichten sich für sie nun für die kommenden Jahre ergeben werden. Der vorliegende Beitrag bezweckt vor diesem Hintergrund eine Strukturierung samt Ableitung von ersten Schlussfolgerungen hinsichtlich Handlungsempfehlungen. | 223 |
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