WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 5, Mai 2025, S. 200
Nach ausführlicher Beratung hat das Parlament der Europäischen Union am 3. April 2025 dafür gestimmt, den „Stop-the-clock“-Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verschiebung der Anwendung der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und der Richtlinie über die Sorgfaltspflicht für Unternehmen (CSDDD) für bestimmte Unternehmen anzunehmen.
Dieser Vorschlag war Teil des „Omnibus“-Pakets, das von der Kommission am 26. Februar 2025 veröffentlicht wurde. In diesem Paket schlug die Kommission eine deutliche Reduzierung der Vorschriften für die Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichtenberichterstattung vor. Ein Teil der Vorschläge bestand darin, die Anwendung der Sozial- und Umweltberichterstattung für die zweite und dritte Welle von Unternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich um zwei Jahre zu verschieben. Die Europäische Kommission schlug außerdem vor, die Umsetzung und Anwendung von Sorgfaltspflichtenmaßnahmen für die größten Unternehmen um ein Jahr zu verschieben. (Siehe auch Baumüller, IRZ 2025, 223 ff.)
Am 14. April 2025 nahm der Rat der Europäischen Union die „Stop-the-clock“-Vorschläge an. Nach der Genehmigung durch den Rat wurde der Text am 16. April 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 17. April 2025 in Kraft.