WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 5, Mai 2025, S. 201
Als Folge der Veröffentlichung der Vereinfachungsvorschläge durch das erste Omnibus-Paket hat die EU-Kommission mit Schreiben vom 27. März 2025 den EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboard (SRB) mit der Vereinfachung der europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) beauftragt.
Der „Omnibus“-Vorschlag der EU-Kommission sieht dabei folgende Kernpunkte bei der Überarbeitung der ESRS vor:
- Erhebliche Reduzierung der Anzahl der obligatorischen ESRS-Datenpunkte;
- Klarstellung von Bestimmungen, die als unklar erachtet werden;
- Klarstellung von Anweisungen, wie das Wesentlichkeitsprinzip anzuwenden ist;
- Vereinfachung der Struktur und des Ausweises der Standards;
- Verbesserung der Interoperabilität mit globalen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung; und
- Durchführung sonstiger Änderungen, die aufgrund der Erfahrungen bei der ersten Anwendung der ESRS als notwendig erachtet werden.
Die EU-Kommission hat nun EFRAG gebeten, den Prozess zur Entwicklung eines solchen fachlichen Rats so bald wie möglich einzuleiten, damit er bis zum 31. Oktober 2025 vorliegt.