WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 1, Januar 2025, S. 14
Das DRSC hat am 18. Dezember 2024 das Briefing Paper „ESRS als Rahmenwerk für eine nichtfinanzielle Erklärung“ veröffentlicht, in dem die Position des Gemeinsamen Fachausschusses (GFA) zu der Frage erläutert wird, inwieweit eine nichtfinanzielle Erklärung in Übereinstimmung mit den ESRS (Set 1) die
gesetzlichen Anforderungen an eine nichtfinanzielle Erklärung erfüllt.
Diskutiert wurden die Vorgaben der ESRS im Kontext der aktuellen handelsgesetzlichen Bestimmungen zur nichtfinanziellen Erklärung/Konzernerklärung. Im Detail wurde dabei auf die Bestimmungen des DRS 20 Konzernlagebericht zurückgegriffen, welcher die gesetzlichen Vorschriften zum Konzernlagebericht konkretisiert.
Die Diskussion zu diesem Thema war durch den Bruch der Regierungskoalition Anfang November 2024 und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Unternehmensberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 notwendig geworden. Da die CSRD in diesem Jahr in Deutschland nicht mehr zur Umsetzung kommt, muss davon ausgegangen werden, dass der zum 31. Dezember 2024 bestehende gesetzliche Rahmen für die Berichterstattung über das zum 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr weiterhin Geltung hat. Mit dem nun kurzfristig erstellten und fachlich abgestimmten Briefing Paper will das DRSC den Anwendern eine Orientierung geben, um die weit fortgeschrittene ESRS-Implementierung auch im bestehenden deutschen Rechtsrahmen zu einem guten Abschluss zu bringen. In diesem Zusammenhang lädt der DRSC alle Interessierten zu einer öffentlichen, virtuellen Informationsveranstaltung am 8. Januar 2025 ein (drsc.de).