| | |
Editorial | Liebe Leserinnen und Leser | 515 |
Auf den .Punkt gebracht! | ED/2024/5 – vorgeschlagene Ergänzungen des neuen Standards IFRS 19 mit Erleichterungen bei den Anhangberichtspflichten WP/StB Dr. Julia Busch und WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner, München Ende Juli 2024 hat das IASB den Exposure Draft ED/2024/5 „Amendments to IFRS 19 Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures“ veröffentlicht. Die darin vorgesehenen Änderungen betreffen den erst im Mai dieses Jahres veröffentlichten neuen Standard IFRS 191. Dieser erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, dass zu einem nach IFRS Rechnung legenden Konzern gehörende Tochterunternehmen die geltenden IFRS-Rechnungslegungsstandards hinsichtlich der darin enthaltenen Anforderungen an die Berichterstattung in den Notes in reduzierter Form anwenden können. Grundlage der Erarbeitung und Finalisierung von IFRS 19 waren die IFRS-Normen mit dem Stand am 28. Februar 2021. Später verabschiedete bzw. veröffentlichte Verlautbarungen wurden in IFRS 19 noch nicht berücksichtigt, was nun zeitnah nachgezogen werden soll. Die Kommentierungsfrist zu ED/2024/5 wurde bis zum 27. November 2024 festgesetzt. In Abhängigkeit von den eingehenden Stellungnahmen wird das IASB entscheiden, ob und wie die aktuell vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt werden sollen. | 517 |
IRZ-Blitzlicht | 10 oder mehr (persönliche) Fragen an ... Prof. Dr. Knut Henkel Prof. Dr. Knut Henkel, Emden | 521 |
IRZ-Aktuell | Nachrichten zu IFRS und US-GAAP | 523 |
| Medienspiegel | 525 |
Bilanzierung und Bilanzpolitik | Explizite und faktische Wahlrechte nach IFRS Teil 2: Immaterielle Vermögenswerte und Vorräte WP/StB Dipl.-Ök. Ralf Pöller, Bochum Die International Financial Reporting Standards (IFRS) haben grundsätzlich die Zielsetzung, Anlegern, Kreditgebern und anderen Gläubigern entscheidungsnützliche Informationen über das berichtende Unternehmen bzw. den Konzern bereitzustellen (CF.1.2 ff.). Um den Nutzen von Finanzinformationen zu erhöhen, sollen diese vergleichbar, überprüfbar, zeitnah und verständlich sein (CF.2.4.). Der Nutzen kann durch die Ausübung von Wahlrechten und Ermessensspielräumen eingeschränkt sein. Neben den in den Standards ausdrücklich genannten Wahlrechten (explizite Wahlrechte) bestehen in den IFRS eine Vielzahl von versteckten Wahlrechten und Ermessensspielräumen. Diese werden nachfolgend als faktische Wahlrechte bezeichnet. Die folgende tabellarische Übersicht zeigt die expliziten (expl) und die faktischen (fakt) Wahlrechte nach IFRS auf. Die Darstellung der faktischen Wahlrechte beschränkt sich auf typische, praxisrelevante Fälle. | 527 |
| From EBIT to SEBIT (Sustainable EBIT) Teil 2: CO2-Buchungsbeispiel Prof. Dr. Knut Henkel, Emden, Dr. Jenny Lay-Kumar, Leipzig, und Christian Hiß, Freiburg i.Br. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Doch herkömmliche Ansätze stoßen an ihre Grenzen, wenn es darum geht, die tatsächliche Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens zu messen und zu bewerten. In diesem Artikel wird ein neuer Ansatz vorgestellt: das Sustainable Performance Accounting (SPA), das auf einer Erweiterung der Buchhaltung um eine ESG-Buchhaltung basiert. SPA ermöglicht es Unternehmen, ihre Maßnahmen für nachhaltiges Wirtschaften systematisch zu erfassen, zu bewerten und zu steuern. Die Analyse zeigt anhand eines durchgängigen Beispiels zur Thematik CO2, wie SPA in der Praxis umgesetzt werden kann. In einem vorhergehenden 1. Teil des Beitrags (IRZ 2024, 477) wurde ein Überblick über die Grundlagen von SPA gegeben. | 537 |
| Lieferantenfinanzierungsverträge und nicht umtauschbare Währungen in den IFRS für KMU Nina C. Weißenbruch, Heidelberg und Frankfurt a.M. Am 28. März 2024 publizierte das IASB ein Addendum zu seinem bereits im September 2022 veröffentlichten Exposure Draft zur Überarbeitung des Rechnungslegungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen, den IFRS für KMU. Überarbeitet werden sollen Section 7 Statement of Cash Flows und Section 30 Foreign Currency Translation des Standards hinsichtlich des Ausweises von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen und des Ansatzes von Fremdwährungen im Falle fehlender Währungsumtauschbarkeit. Während die vorgeschlagenen Standards zur fehlenden Umtauschbarkeit von Währungen Zustimmung verdienen, sollten jene zu den Lieferantenfinanzierungsverträgen noch weiter verbessert werden. | 543 |
Bilanzanalyse | Nachhaltigkeit liegt im Auge des Betrachters? Ein Status quo der ESG-Rating-Divergenz in der DAX-Familie Markus Mottinger, MA, und Michael Brandstetter, BSc, Linz Vor dem Hintergrund eines von der EU-Kommission kürzlich veröffentlichten Vorschlags zur Regulierung von ESG-Rating-Tätigkeiten untersucht der vorliegende Beitrag die Divergenzen zwischen ESG-Ratings für 147 Unternehmen der DAX-Familie. Dazu erfolgt ein quantitativer Vergleich der aktuellen Ratings von Sustainalytics, Refinitiv und MSCI. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass es mit unterschiedlichen Methoden in der Verarbeitung nichtfinanzieller Informationen zu erheblichen Abweichungen zwischen ESG-Ratings verschiedener Anbieter kommen kann. Der Beitrag unterstreicht die Herausforderungen in der objektiven Beurteilung der ESG-Performance eines Unternehmens und zeigt, dass auch ESG-Ratings nicht als Einheitswährung interpretiert werden dürfen. Vielmehr ist in der praktischen Anwendung der Bewertungsansatz der jeweiligen Rating-Agentur zu berücksichtigen. | 549 |
Prüfung | Implementierung der CSRD: Herausforderungen und Chancen für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten Fabian T. Müller, M.Sc., Elif Saraldi, M.Sc., und Prof. Dr. Barbara E. Weißenberger, Düsseldorf Die bevorstehende Umsetzung der CSRD reformiert die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa gegenüber den bisherigen Vorschriften aus der NFRD. Neben der Erweiterung des Kreises betroffener Unternehmen und der zu berichtenden Inhalte bringt die CSRD vorrangig eine Standardisierung mit sich. Zudem wird die externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend, die in Deutschland Vorbehaltsaufgabe von Wirtschaftsprüfern sein soll. Dadurch stehen nicht nur die berichtspflichtigen Unternehmen, sondern auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor erheblichen Herausforderungen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die zentralen Inhalte der CSRD und beschreibt die daraus resultierenden Herausforderungen sowie Chancen und ordnet diese ein. | 557 |
| Impressum | 564 |