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ESMA veröffentlicht Prüfungsschwerpunkte 2025

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 12, Dezember 2024, S. 523

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat am 24. Oktober 2024 die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (European common enforcement priorities for 2024 annual financial reports) veröffentlicht. Die zusammen mit den europäischen nationalen Enforcern – wie der BaFin in Deutschland – identifizierten Themen der Finanzberichterstattung sollten die kapitalmarktorientierten Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung ihrer IFRS-Abschlüsse für 2024 besonders berücksichtigen. 

Das Dokument unterscheidet zwischen drei Gruppen von Prüfungsschwerpunkten:

  • Schwerpunkte in Bezug auf IFRS-Abschlüsse
    Liquiditätsüberlegungen
    : Die ESMA weist insbesondere auf neue verpflichtende Angaben hin, die im Zusammenhang mit Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen stehen. Außerdem sollen Themen im Zusammenhang mit Verträgen mit Covenants im Kontext des IAS 1 einen Schwerpunkt des Enforcements bilden. Als dritten Unterschwerpunkt werden Problembereiche im Zusammenhang mit Kapitalflussrechnungen genannt.
    Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensentscheidungen und signifikante Schätzungen: Die ESMA nimmt Bezug auf die allgemeinen Anforderungen an die Darstellung zu wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätzen, Ermessensentscheidungen und Quellen von Schätzungsunsicherheiten. Sie betont darüber hinaus die Notwendigkeit der sachgerechten Darstellung von Ermessensausübungen im Bereich der Erlösrealisierung und bei der Beurteilung von Unternehmensverbindungen.
  • Schwerpunkte in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung
    Wesentlichkeitsüberlegungen
    : Die ESMA stellt fest, dass die Durchführung einer gründlichen Wesentlichkeitsprüfung der Ausgangspunkt für die Bestimmung der Informationen, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung offengelegt werden, ist. Dies betrifft insbesondere auch die erforderlichen Anhangangaben.
    Umfang und Struktur der Nachhaltigkeitsaussage: Die ESMA geht auf wesentliche Anforderungen in Bezug auf Umfang und Struktur der Nachhaltigkeitsaussage ein und spricht sich u.a. für die Anwendung der Beispielstruktur aus Appendix F des ESRS 1 aus.
  • Schwerpunkt in Bezug auf die ESEF-Berichterstattung
    Mit Blick auf die ESEF-Berichterstattung (European Single Electronic Format) liegt der Schwerpunkt auf häufigen Fehlern, die bei der Erstellung der ESEF-Dokumente festgestellt wurden. Die ESMA verweist insoweit auch auf die von ihr bereits im Jahr 2023 ausgesprochenen Empfehlungen.

Das Dokument steht auf der Website der ESMA (esma.org) zur Verfügung.

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