WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 9, September 2024, S. 368
Am 30. Juli 2024 hat der IASB das Entwurfsdokument IASB/ED/2024/5 „Änderungen an IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben“ veröffentlicht.
Hintergrund dieser kurzfristigen Änderungen an dem erst im Mai 2024 veröffentlichten Standard (IRZ 2024, 256) ist die Tatsache, dass bei der Entwicklung der reduzierten Angabevorschriften in IFRS 19 der IASB die Angabevorschriften in anderen IFRS-Rechnungslegungsstandards nur bis zum 28. Februar 2021 berücksichtigt hatte. Die Angabevorschriften in neuen oder geänderten IFRS-Rechnungslegungsstandards, die zwischen dem 28. Februar 2021 und dem 1. Mai 2024 herausgegeben wurden, wurden in die erste Ausgabe von IFRS 19 ohne Kürzungen aufgenommen, da der IASB keine Konsultation zur Reduzierung dieser Vorschriften durchgeführt hat. Dies soll nun mit der Veröffentlichung der Aktualisierungsvorschläge nachgeholt werden.
Mit den nunmehr vorgeschlagenen Ergänzungen werden zusätzliche Erleichterungen durch reduzierte Angabeverpflichtungen für die begünstigten Unternehmen in Bezug auf folgende Veröffentlichungen des IASB vorgeschlagen:
- IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss,
- Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7),
- Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Änderungen an IAS 12),
- Mangel an Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21).
Dagegen werden für die folgenden IASB-Verlautbarungen keine reduzierten Angabevorschriften vorgeschlagen:
- Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7),
- kommender IFRS-Rechnungslegungsstandard „Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Verbindlichkeiten“.
Der IASB bittet um Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen bis zum 27. November 2024.