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IASB schlägt Änderungen an IAS 21 bei Hochinflation vor

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 9, September 2024, S. 368

Der IASB hat am 25. Juli 2024 den Standardergänzungsentwurf IASB/ED/2024/4 Umrechnung in eine hochinflationäre Darstellungswährung (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 21)“ veröffentlicht. 

Mit den Vorschlägen sollen Situationen adressiert werden, in denen Unternehmen, die selbst nicht in einem hochinflationären Umfeld tätig sind, in den IFRS-Konzernabschluss eines Mutterunternehmens aufgenommen werden, das selbst der Hochinflationsbilanzierung nach IAS 29 unterliegt. Darüber hinaus sollen auch Fälle geregelt werden, bei denen ein Unternehmen, das eine nicht hochinflationäre funktionale Währung hat, seinen Abschluss in einer hochinflationären Darstellungswährung vorlegt.

Die nunmehr vorgeschlagenen Änderungen an IAS 21 besagen, dass ein Unternehmen bei der Umrechnung von Beträgen einer nicht-hochinflationären funktionalen Währung in eine hochinflationäre Darstellungswährung diese Beträge, einschließlich der Vergleichsbeträge, mit dem Stichtagskurs zum Zeitpunkt der letzten Bilanz umzurechnen hat.

Nach den Vorschlägen des Entwurfs hat das Unternehmen im Anhang anzugeben, dass es die Methode angewendet hat. Außerdem sind zusammengefasste Finanzinformationen über seine ausländischen Geschäftsbetriebe, die unter Anwendung der vorgeschlagenen Umrechnungsmethode umgerechnet wurden, bereitzustellen. Schließlich sind auch Angaben erforderlich, wenn das betreffende Land nicht mehr als Land mit ausgeprägter Hochinflation gilt.

Im Hinblick auf den neu veröffentlichten IFRS 19 (IRZ 2024, 256) sieht der Entwurf keine Angabeerleichterungen für Unternehmen vor, die in den Anwendungsbereich des Standards fallen.

Stellungnahmen an den IASB werden bis zum 22. November 2024 erbeten.

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