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Editorial | Liebe Leserinnen und Leser | 355 |
Auf den .Punkt gebracht! | Aktivierung von selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten als bilanzpolitisches Mittel in der Corona-Krise? Der Fall – die Lösung Prof. Dr. Anneke Behrendt-Geisler, Hamburg | 357 |
| Auswirkungen des gestiegenen Leitzinsniveaus auf den Goodwill-Impairment-Test – Konzeptionelle Anmerkungen und empirische Befunde WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und StB Sebastian Schöffel, München Das derzeit hohe Leitzinsniveau sorgt dafür, dass (Unternehmens-)Werte im Vergleich zu den Jahren vor 2022 deutlich unter Druck geraten sind bzw. weiterhin unter Druck geraten werden. Zwar senkte die EZB im Juni 2024 erstmals seit September 2019 den Leitzins um 0,25% auf 4,25% aufgrund der rückläufigen Inflation. Jedoch hat die EZB in ihrer Sitzung am 18. Juli 2024 den Leitzins aufgrund der wieder steigenden Inflation unverändert bei 4,25% belassen. Auf der einen Seite wirken sich die inflationsbedingt erhöhten Preise für Inputfaktoren sowie die angestiegenen Zinssätze (u.a. beim Finanzergebnis) u.U. auf die geplanten künftigen, geringer ausfallenden Cashflows aus – sowohl bei der Verzinsung der finanziellen Vermögenswerte als auch bei der Verzinsung des finanziellen Fremdkapitals. Für den jährlichen Goodwill-Impairment-Test bedeutet dies, dass Abschreibungsbedarf bezogen auf den Goodwill drohen kann. Insofern sollten sich Unternehmen rechtzeitig mit den aktuellen Entwicklungen auseinandersetzen und bestehende Planungsrechnungen ggf. überdenken. | 361 |
IRZ-Blitzlicht | 10 oder mehr (persönliche) Fragen an ... WP/StB Dr. Marc Oliver Wenk WP/StB Dr. Marc Oliver Wenk, München | 366 |
IRZ-Aktuell | Nachrichten zu IFRS und US-GAAP | 368 |
| Medienspiegel | 370 |
Blickpunkt: Enforcement | 10 Jahre Enforcement in Österreich Univ.-Prof. Dr. Roman Rohatschek, Linz Die Einrichtung der Rechnungslegungskontrolle (Enforcement) in Österreich erfolgte in Umsetzung der IAS-VO aus dem Jahr 2004. Das entsprechende Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (RL-KG) wurde im Dezember 2012 im österreichischen Nationalrat beschlossen und ist mit 1. Juli 2013 in Kraft getreten. Damit wird die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen in Österreich einer zusätzlichen Kontrolle durch eine unabhängige Stelle unterzogen. Ziel des Gesetzes ist, das Vertrauen in den Kapitalmarkt zu stärken. Diese Rechnungslegungskontrolle wird von der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) durchgeführt. Nachfolgend wird neben dem rechtlichen Rahmen und dem Ablauf der Prüfung v.a. auf die Erfahrungen aus 10 Jahren OePR-Tätigkeit eingegangen, die zum Abschluss mit den Ergebnissen der europäischen Enforcer lt. ESAM Report verglichen werden. | 371 |
Bilanzierung und Bilanzpolitik | IFRS 18 – Presentation and Disclosure in Financial Statements: Neuerungen bei Darstellung und Angaben des Abschlusses – Teil 1 Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos, Worms IFRS 18 führt neue allgemeine Vorgaben für die Abschlusserstellung ein und ändert insbesondere die Erfolgsdarstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die dazugehörigen Anhangangaben. Es werden ausführliche Vorgaben zur Kategorisierung von Erträgen und Aufwendungen sowie verpflichtend auszuweisende Ergebnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung eingeführt. Ferner enthält IFRS 18 detaillierte Angabevorschriften für außerhalb des Abschlusses berichtete unternehmensindividuelle Performance-Kennzahlen, die aus Größen der Gewinn- und Verlustrechnung bestehen. Womit müssen sich IFRS-Bilanzierende künftig auseinandersetzen? Der Beitrag zeigt Neuerungen und Herausforderungen, die IFRS 18 mit sich bringt. | 379 |
| Die bilanzielle Abbildung von Steuerverpflichtungen unter Pillar II – Eine Analyse der bestehenden Anforderungen und Problemstellungen nach IFRS und HGB WP Lukas Benzinger, M.Sc., WP Anselm von Ritter, M.Sc., und Prof. Dr. Dirk Hachmeister, Stuttgart Im Jahr 2023 wurde in Deutschland das Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung verabschiedet. Dieses stellt die betroffenen Unternehmen vor vielfältige fachliche und prozessuale Herausforderungen, und es bestehen in Teilen nicht unerhebliche Rechtsunsicherheiten. Trotz des Erfordernisses zur Abgabe des ersten Mindeststeuer- Berichts erst 15 bzw. 18 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres besteht aus Sicht des Konzernabschlusses nach den IFRS oder dem HGB bereits deutlich vorgelagert die Anforderung, eine etwaige Verpflichtung aus einer zu entrichtenden Ergänzungssteuer bilanziell abzubilden. Der nachfolgende Beitrag stellt deshalb die hieraus entstehenden Anforderungen – sowohl allgemein als auch speziell in Zusammenhang mit Pillar II – dar. Dabei werden zunächst die normativen Grundlagen in den IFRS sowie dem HGB aufgezeigt, welche dann in einem zweiten Schritt auf den Sonderfall von Pillar II übertragen werden. Hieran anknüpfend sollen besonders die bestehenden Schwierigkeiten aufgezeigt und im Anschluss entsprechende Lösungsansätze präsentiert und diskutiert werden. | 387 |
| Besonderheiten beim Wertminderungstest unter Berücksichtigung nicht beherrschender Anteile StB (Syndikus)/CPA Andreas Rundag, Mannheim Schon in seiner „Grundform“ wird der Wertminderungstest nach IAS 36 als komplex, zeitintensiv und teuer sowie in hohem Maße ermessensbehaftet angesehen. Zusätzliche Problemstellungen ergeben sich dann, wenn ein Investor nicht zu 100% an einem Tochterunternehmen beteiligt ist, für das ein Wertminderungstest durchgeführt werden soll. IAS 36 Anhang C beinhaltet zwar Regelungen für diese Fälle, lässt aber auch einige praxisrelevante Fragen unbeantwortet. Der folgende Beitrag soll Lösungsmöglichkeiten für diese Fragestellungen aufzeigen. | 393 |
Reporting und Controlling | Der Regierungsentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz Prof. Dr. Peter Kajüter, Münster Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht schreitet voran: Mit dem Regierungsentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz liegt nun ein Gesetzentwurf zur weiteren parlamentarischen Beratung vor. Gegenüber dem Referentenentwurf des BMJ haben sich in einigen Bereichen Änderungen ergeben. Angesichts teilweise kontroverser Regelungen sind weitere Änderungen nicht auszuschließen. Fest steht jedoch: Das Gesetz wird zahlreiche deutsche Unternehmen betreffen – aktuellen Schätzungen zufolge mehr als 14.600 Unternehmen – und mit einem erheblichen Erfüllungsaufwand verbunden sein. Der Beitrag stellt den Regierungsentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz vor und würdigt diesen kritisch. | 401 |
| Rezension | 407 |
| Impressum | 408 |