DRSC, Meldung v. 8. August 2024
Am 8. August 2024 veröffentlichte das DRSC ein Briefing Paper zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das
Briefing Paper gibt einen Kurzüberblick über die Vorschriften zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. der CSRD und des Regierungsentwurfes zur CSRD-Umsetzung. Zudem soll ein Verständnis zum Prozess der Entwicklung der XBRL-Taxonomien, der damit verbundenen Prozessschritte und der an der Entwicklung beteiligten Akteure geschaffen werden.
Das DRSC ist in Reaktion auf die neuen Vorschriften zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung eine Kooperation mit XBRL Deutschland eingetreten und hat einen „Arbeitskreis Digitale Nachhaltigkeitsberichterstattung“ gegründet, der im Januar 2023 seine Arbeit aufnahm. Mit der Einrichtung dieses Arbeitskreises bündeln der DRSC und XBRL Deutschland ihre Expertise im Bereich der XBRL-Standards und der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Mithilfe des Arbeitskreises erarbeitete das DRSC eine
Stellungnahme zur EFRAG-Konsultation der XBRL-Taxonomien zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zudem übermittelte das DRSC am 19. April 2024 eine
Stellungnahme zum RefE zur CSRD-Umsetzung, der insb. die deutschen Vorschriften zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung kommentiert.