WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 7-8, Juli/August 2024, S. 306
Der IASB hat am 4. Juli 2024 seinen Abschlussbericht zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ veröffentlicht. Insgesamt zeigen die Analysen, dass die Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 wie beabsichtigt funktionieren. Sie führen zu einer rechtzeitigen Erfassung von Kreditverlusten und liefern Investoren nützliche Informationen; einige Bereiche erfordern jedoch weitere Erläuterungen und Leitlinien zur Unterstützung der einheitlichen Anwendung.
Als Reaktion auf die Rückmeldungen wird der IASB prüfen, ob die Anforderungen für die Modifizierung, Ausbuchung und Abschreibung von Finanzinstrumenten und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Erfassung erwarteter Kreditverluste im Rahmen seines Projekts zur Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten, das sich bereits in der Forschungspipeline befindet, geklärt werden können. Darüber hinaus hat der IASB ein neues Projekt in seine Forschungspipeline aufgenommen, um gezielte Verbesserungen der Offenlegungspflichten für Kreditrisiken in IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben zu untersuchen (ifrs.org).