WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 7-8, Juli/August 2024, S. 305
Der IASB hat am 18. Juli 2024 die finalen Änderungen im Rahmen des Annual Improvements Project unter dem Titel „Jährliche Verbesserungen an den IFRS Rechnungslegungsstandards – Band 11“ veröffentlicht.
Der IASB verwendet den Prozess jährlicher Verbesserungen, um notwendige, aber nicht dringliche Änderungen an den IFRS vorzunehmen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind.
Die Verlautbarung beseitigt im Wesentlichen Unklarheiten, die sich aus Verweisen oder uneinheitlichen Definitionen ergeben und betrifft die folgenden acht Änderungen an insgesamt sechs Standards:
- IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards:
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen durch einen Erstanwender - IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben:
- Gewinn oder Verlust bei Ausbuchung
- Angabe der abgegrenzten Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis (nur Umsetzungsleitlinien)
- Einleitung und Angaben zum Kreditrisiko (nur Umsetzungsleitlinien)
- IFRS 9 Finanzinstrumente:
- Ausbuchung von Leasingverpflichtungen durch den Leasingnehmer
- Transaktionspreis
- IFRS 10 Konzernabschlüsse: Bestimmung eines „de facto-Agenten“
- IAS 7 Kapitalflussrechnungen: Anschaffungskostenmethode
Die Änderungen sind für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Eine (freiwillige frühere) Anwendung in einem befreienden EU-IFRS-Konzernabschluss erfordert jedoch zunächst das Endorsement der Änderungen.