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Editorial | Liebe Leserinnen und Leser | 291 |
Auf den .Punkt gebracht! | Klassifizierung von hybriden ewigen Anleihen mit Rückzahlungsbedingungen Der Fall – die Lösung Prof. Dr. Martin Schmidt, Berlin Hybride Anleihen sind neben Vorzugsaktien diejenigen hybriden Finanzinstrumente, die am internationalen Kapitalmarkt am weitesten verbreitet sind. Hybride Anleihen werden so strukturiert, dass Ratingagenturen sie in bestimmtem Umfang als Eigenkapital beim Unternehmensrating berücksichtigen und/oder IAS 32 eine Klassifizierung als Eigenkapital zulässt. Zugleich wird eine Vielzahl von Merkmalen eingebaut, die die Zahlungsströme hybrider Finanzinstrumente stark an diejenigen von „konventionellen“ Schuldinstrumenten annähern. Die Klassifizierung von hybriden Anleihen und anderen hybriden Finanzinstrumenten beim Emittenten ist daher komplex und erfordert eine detaillierte Betrachtung der einzelnen Merkmale. | 293 |
| IFRS 18 – Darstellung und Angaben im Abschluss Kurzüberblick zu den Neuerungen für die Praxis WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und WP/StB Dr. Corinna Boecker, München Anfang April 2024 hat das IASB den neuen Standard IFRS 18 „Darstellungen und Angaben im Abschluss“ („Presentation and Disclosure in Financial Statements“) veröffentlicht, der für ab dem 1.1.2027 beginnende Geschäftsjahre den bisherigen IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ ersetzen soll. Dabei werden viele Inhalte aus IAS 1 unverändert in IFRS 18 überführt. Darüber hinaus kommt es zu Veränderungen bzw. Neuerungen, die insbesondere die folgenden Bereiche betreffen: Schaffung einer verpflichtenden Gliederung für die Gewinn- und Verlustrechnung, Einführung neuer Anhangangaben (insb. auch zu vom Management definierten Kennzahlen) sowie Schaffung von Leitlinien zur Aggregation und Disaggregation von Posten. Auch an IAS 7 „Kapitalflussrechnungen“ ergeben sich Änderungen. Die Autoren zeigen auf, mit welchen Neuerungen durch IFRS 18 sich die IFRS-Bilanzierer und ihre Prüfer künftig auseinandersetzen müssen und welche Herausforderungen sich dadurch für die Praxis ergeben. | 297 |
| Der Mehrwert von Transparenz durch besonders wichtige Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) Michaela Berbalk und David Baur, Zürich Der Beitrag beleuchtet, wie die Darstellung besonders wichtiger Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters, kurz KAM) Transparenz im Prüfbericht schafft und das Vertrauen in die Abschlussprüfung stärkt. Die Autoren untersuchten die Goodwill-KAM der Unternehmen, die im Swiss-Market-Index (SMI) gelistet sind, für das Jahr 2023 und zeigen auf, wie sie den Berichtslesern einen Mehrwert liefern können. | 301 |
IRZ-Blitzlicht | Zehn (oder mehr) persönliche Fragen an ... StB/CPA Andreas Rundag StB (Syndikus)/CPA Andreas Rundag, Mannheim | 303 |
IRZ-Aktuell | Nachrichten zu IFRS und US-GAAP | 305 |
| Medienspiegel | 308 |
Bilanzierung und Bilanzpolitik | Entwurf zu Änderungen bei der Goodwill-Bilanzierung – Exposure Draft: Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos, Worms Seit Einführung des Impairment-Only-Approach (IOA) zur Folgebilanzierung des Goodwill nach IFRS und US-GAAP steht diese in der Kritik, da die Vornahme von Wertminderungen auf den Goodwill international nur sehr zurückhaltend erfolgt. So haben sich bspw. die Goodwill-Buchwerte der S&P 500-Unternehmen seit der Finanzkrise im Jahr 2008 von 1,6 Billionen USD auf 3,7 Billionen USD im Jahr 2021 mehr als verdoppelt. Im Jahr 2023 betrugen allein die Goodwill-Buchwerte der DAX40-Konzerne 341 Mrd. EUR, während zum Vergleich im Jahr 2005 – dem Jahr der Einführung des IOA – bei 127 Konzernen der DAX-Familie die Summe der Goodwill-Buchwerte nur 133,6 Mrd. EUR betrug. Der IASB hat nun mit ED/2024/1 einen Entwurf zu Änderungen bei der Goodwill-Bilanzierung herausgegeben. | 309 |
| Explizite und faktische Wahlrechte nach IFRS Teil 1: Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien WP/StB Dipl.-Ök. Ralf Pöller, Bochum Die International Financial Reporting Standards (IFRS) haben grundsätzlich die Zielsetzung, Anlegern, Kreditgebern und anderen Gläubigern entscheidungsnützliche Informationen über das berichtende Unternehmen bzw. den Konzern bereitzustellen (CF.1.2 ff.). Um den Nutzen von Finanzinformationen zu erhöhen, sollen diese vergleichbar, überprüfbar, zeitnah und verständlich sein (CF.2.24). Der Nutzen kann durch die Ausübung von Wahlrechten und Ermessensspielräumen eingeschränkt sein. Neben den in den Standards ausdrücklich genannten Wahlrechten (explizite Wahlrechte) beinhalten die IFRS eine Vielzahl von versteckten Wahlrechten und Ermessensspielräumen. Diese werden nachfolgend als faktische Wahlrechte bezeichnet. Die folgende tabellarische Übersicht zeigt die expliziten (expl) und die faktischen (fakt) Wahlrechte nach IFRS auf. Die Darstellung der faktischen Wahlrechte beschränkt sich auf typische, praxisrelevante Fälle. | 315 |
| Die Betriebsrechnung von Nonprofit-Organisationen – Bedeutung und Umsetzung von Swiss GAAP FER 21 Dr. med. univ. Jürgen Beer, Bern, und Prof. Dr. oec. Daniela Mühlenberg-Schmitz, Zürich/Brig Swiss GAAP FER 21 ist der Rechnungslegungsstandard für NPO in der Schweiz. In ihrer sog. Betriebsrechnung zeigen die NPO typische Ertrags- und Aufwandspositionen sowie die Verwendung der zweckgebundenen Mittel. Eine aktuelle Untersuchung geht der Umsetzung in der NPO-Praxis nach: unpräzise Bezeichnungen, alternative Ergebnispositionen und Abweichungen von den Standardbestimmungen erschweren das Verständnis. Trotzdem kann Swiss GAAP FER 21 als „Best Practice“ für die NPO-Rechnungslegung angesehen werden. | 325 |
Reporting und Controlling | Anknüpfungspunkte zwischen der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS und der Kapitalflussrechnung nach IAS 7 Prof. Dr. Patrick Stein, Berlin Ab dem Geschäftsjahr 2024 sind große Unternehmen verpflichtet, über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Die Anknüpfungspunkte zwischen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Kapitalflussrechnung sind vielfältig und erfordern eine transparente Darstellung der nachhaltigkeitsbezogenen Geschäftsvorfälle. Dabei sind die Auswirkungen nachhaltigkeitsbezogener Maßnahmen konkret den Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sowie zu erläutern. Damit soll auch dem Grundsatz der Konnektivität Rechnung getragen werden. | 331 |
| Hilfestellung und Zweifelsfragen bei der Wesentlichkeitsanalyse nach den ESRS Überblick über verfügbare Hilfsmittel und resultierende Zweifelsfragen Dr. Christian Herold, Frankfurt a.M., Gregor Grottel, Stuttgart, und Lukas Klein, Frankfurt a.M. Die technischen Leitlinien der EFRAG zur Implementierung der Wesentlichkeitsanalyse und andere Hilfestellungen sind in vielen Fällen nützlich, um die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) umzusetzen. Sie beinhalten Vorschläge zur Gestaltung der Wesentlichkeitsanalyse. Trotzdem bleiben die Hinweise teilweise selbst interpretationsbedürftig und können nicht alle erdenklichen Sachverhalte abbilden. Nicht zwangsläufig muss eine ausnahmslose Umsetzung der rechtlich nicht bindenden Leitlinien erfolgen oder praktikabel sein. Die Anwendung der ESRS und Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse wird immer von den Gegebenheiten des einzelnen Unternehmens abhängig bleiben und Anpassungen standardisierter Vorgehensweisen nach sich ziehen. | 337 |
| Ökologische und soziale Sorgfaltspflichten: Ein Einblick in die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) Eva Milgotin und Nora Hraby, Wien In der sich ständig wandelnden Landschaft der Nachhaltigkeitsregulatorik hat die Europäische Union kürzlich eine Reihe von neuen Maßnahmen gesetzt, die weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen haben werden. Zentral hierbei ist die öffentlich viel diskutierte Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD, für die nach langer Abwägung am 15. März 2024 grünes Licht gegeben wurde. Die rechtliche Verpflichtung zu ökologischer und sozialer Sorgfalt stellt Unternehmen angesichts wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Anspannungen vor zusätzliche Herausforderungen. Sie birgt jedoch trotz hoher Anforderungen auch Chancen für Unternehmen, langfristig ihre Versorgung über resiliente Lieferketten und Finanzierungen zu sichern sowie Geschäftsbeziehungen und ihre Geschäftsmodelle nachhaltiger auszugestalten. | 343 |
| Impressum | 351 |