WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 7-8, Juli/August 2024, S. 307
Infolge der Veröffentlichung des Ergänzungsstandards zu IFRS 9 und IFRS 7 zur Klassifizierung von Finanzinstrumenten und der finalen Änderungen im Rahmen der Jährlichen Verbesserungen an den IFRS Rechnungslegungsstandards – Band 11“ durch den IASB wurden diese Verlautbarungen ebenso wie der bereits am 9. Mai 2024 veröffentlichte IFRS 19 „Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben neu in die Liste der noch von der EU anzuerkennenden IFRS-Regelungen aufgenommen.
Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, wurde der EFRAG-Statusbericht betreffend den Übernahmeprozess der IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen, gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung am 19. Juli 2024 letztmalig angepasst. Er umfasst nunmehr fünf Veröffentlichungen des IASB, deren Anerkennung durch die EU derzeit noch aussteht.
Der jeweils aktuelle Stand des Endorsement Status Report kann auf der Website der EFRAG (efrag.org) eingesehen werden.