DRSC, Meldung v. 18. Juli 2024
Der IASB hat heute den Sammel-Änderungsstandard (Volume 11) veröffentlicht. Dieser umfasst acht Änderungen und betrifft folgende Standards bzw. Themen:
- IFRS 1 – Hedge Accounting bei einem IFRS-Erstanwender;
- IFRS 7 – Gewinn oder Verlust bei Ausbuchung;
- IFRS 7 – Angaben zu Kreditrisiken;
- IFRS 7 – Angaben bei Abweichungen des Transaktionspreises vom Fair Value;
- IFRS 9 – Ermittlung des Transaktionspreises;
- IFRS 9 – Ausbuchung einer Leasingverbindlichkeit;
- IFRS 10 – Bestimmung eines „de facto“-Agenten;
- IAS 7 – Anschaffungskostenmethode.
Mit den Sammel-Änderungsstandards, die alle 1-2 Jahre entwickelt werden (daher auch „Annual Improvements“) verfolgt der IASB das Ziel, in regelmäßigen Abständen weniger dringliche, gleichwohl notwendige Änderungen und Korrekturen an den IFRS in gebündelter Form umzusetzen.
Diese Änderungen sind verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2026; eine frühere Anwendung ist zulässig. Der Text dieser Änderungen ist nur kostenpflichtig beim IASB erhältlich.