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IASB schlägt Änderungen an IFRS 9 für bestimmte Energielieferungsverträge vor

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 6, Juni 2024, S. 256

Der IASB hat am 8. Mai 2024 den Entwurf IASB/ED/2024/3 „Verträge über Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)“ veröffentlicht. 

Damit sollen die Vorschriften zur „own use excemption“ (Eigenbedarfsausnahme) des IFRS 9 in Bezug auf physisch (und virtuell) erfüllbare Lieferverträge zum Kauf erneuerbarer Energien ohne eigene Speichermöglichkeiten ergänzt werden. Darüber hinaus enthält der Entwurf auch Ergänzungen hinsichtlich der mit solchen Verträgen verbundenen Angabevorschriften nach IFRS 7. Im Einzelnen werden folgende Änderungen vorgeschlagen:

  • Änderung der Vorschriften für den Eigenbedarf in IFRS 9 zur Anwendung auch auf Verträge über den Kauf und die Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energien, bei denen die Quelle der Stromerzeugung naturabhängig ist und der Käufer im Wesentlichen dem gesamten Mengenrisiko ausgesetzt ist,
  • Änderung der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften in IFRS 9, um die Verwendung von Verträgen über Strom aus erneuerbaren Energien mit bestimmten Merkmalen als Sicherungsinstrument zu ermöglichen,
  • Einführung verpflichtender Anhangangaben in IFRS 7 (und IFRS 19) zum besseren Verständnis der Auswirkungen solcher Verträge auf das Ergebnis und künftige Zahlungsströme des berichtenden Unternehmens.

Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen werden bis zum 7. August 2024 erbeten.

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