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Heft 6/2024

IRZ-Redaktion
Top-Thema:  Wirkt sich geschlechtliche Vielfalt im Verwaltungsrat auf die Klimaberichterstattung aus? Ergebnisse internationaler Studien
   
Editorial Liebe Leserinnen und Leser
 
243
Auf den .Punkt gebracht! (Unumgängliche) Durchbrechung des Einzelbewertungsgrundsatzes – Folgebewertung einer nicht planmäßig abnutzbaren Unternehmensmarke im Lichte der IAS 36-Bewertungslogik
Der Fall – die Lösung
Dr. Boris Kasapovic und WP StB Dipl. Kff. Alexandra Sievers, Wien
 
Erworbene (derivative) Marken sind aus dem Blickwinkel der Rechnungslegung den immateriellen Vermögenswerten eines Unternehmens zuzuordnen. Werden immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Lebens- bzw. Nutzungsdauer versehen, so sind diese (anlassunabhängig) einmal jährlich auf einen allfälligen (rechnerischen) Wertminderungsbetrag (IAS 38.108 i.V.m. IAS 36.10(a) und .24) hin zu untersuchen. Auf welcher Ebene diese „Untersuchung“ in Form einer Werthaltigkeitsüberprüfung i.d.R. zu erfolgen hat, soll mithilfe eines ausgewählten Sachverhalts klarstellend dargelegt werden.
 
244
 ED/2024/1 – vorgeschlagene Änderungen für verbesserte Informationen über Akquisitionen
WP/StB Dr. Julia Busch und WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner, München
 
Mitte März 2024 hat das IASB den Exposure Draft ED/2024/1 „Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment“ veröffentlicht. Mit den darin enthaltenen Regelungen sollen die Informationen über Akquisitionen in IFRS-Abschlüssen verbessert werden. Der vorliegende Entwurf baut auf den Rückmeldungen zum gleichnamigen Diskussionspapier DP/2020/1 „Unternehmenszusammenschlüsse – Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung“ auf, bei denen die Berichterstattung über Akquisitionen sowohl für Investoren als auch für die betroffenen Unternehmen als schwierig wahrgenommen wurde. Die vorgeschlagenen Regelungen sollen die Balance wahren zwischen den Interessen der Informationsadressaten einerseits und den Interessen der Unternehmen andererseits, denn dem Nutzen einer möglichst transparenten Berichterstattung stehen berechtigte Schutzbedürfnisse und Kostenüberlegungen gegenüber. Eine Rückkehr zu einer planmäßigen Abschreibung des Goodwills erfolgt nicht. Die Kommentierungsfrist zu ED/2024/1 wurde bis zum 15. Juli 2024 festgesetzt. In Abhängigkeit von den eingehenden Stellungnahmen wird das IASB entscheiden, ob und wie die aktuell vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt werden sollen.
 
247
Accounting for Value? Purpose verleiht Flügel
Prof. PD Dr. Andreas Haaker, CIIA, CEFA, Dresden
 
Purpose statt Profit lautet die Devise, nach der v.a. von börsennotierten Unternehmen ein entsprechendes Purpose-Statement erwartet wird, welches von orakelnden Slogans wie „Don’t Be Evil“ bis zu konkreten Sachzielen reichen kann und sich etwa im Fall von „verleiht Flügel“ (Red Bull) kaum von der die betreffende Unternehmenstätigkeit prägende Promotions- und Werbekampagne abgrenzen lässt. Die dahinterstehende Unternehmenskultur soll dennoch „Wings for People and Ideas“ verleihen und sogar über ein philosophisches Fundament verfügen, was sich zumindest im konkreten Fall finanziell auszuzahlen scheint. Ähnliches scheint bei „Seeking Excellence“ als Statement zur Unternehmenskultur zu gelten, nach dem Netflix als Sachziel anstrebt „to entertain the world – creating great stories from anywhere and offering greater choice and control for people everywhere“. Auch hier scheint die These, „Profit durch Purpose“ zu gelten, was das fast schon esoterisch anmutende Purpose-Thema auch für die Aktienanalyse interessant werden lässt, zumal sich die Aktienbewertung nach Damodaran sowieso stets im Spektrum zwischen „Narrative and Numbers“ bewegt.
 
250
IRZ-Blitzlicht 10 oder mehr (persönliche) Fragen an ... Dr. Stefan Merl
Dr. Stefan Merl, Wien
 
255
IRZ-Aktuell Nachrichten zu IFRS und US-GAAP
 
256
 Medienspiegel
 
258
Blickpunkt: Diversität
und Klimabericht-erstattung
Wirkt sich geschlechtliche Vielfalt im Verwaltungsrat auf die Klimaberichterstattung aus? Ergebnisse internationaler Studien
Prof. Dr. Patrick Velte, Lüneburg
 
In den vergangenen Jahren lässt sich ein rasanter Anstieg von Studien zum Einfluss der geschlechtlichen Vielfalt im Verwaltungsrat auf die unternehmerische Klimaberichterstattung und -leistung feststellen. Diese Befunde sind aus europäischer Perspektive relevant, da im Jahre 2022 zwei EU-Richtlinien zur Einführung einer Geschlechterquote im Verwaltungsrat bei börsennotierten Unternehmen und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) mit einem Schwerpunkt auf Klimaaspekte verabschiedet wurden. Der besondere Stellenwert der Sustainable Corporate Governance für das Gelingen des EU-Green-Deals wird auch durch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) betont. Vor diesem Hintergrund fasst der vorliegende Beitrag die zentralen empirischen Untersuchungsergebnisse aus internationaler Sicht zusammen. Es zeigt sich, dass mehrheitlich ein positiver Einfluss von weiblichen Mitgliedern im Verwaltungsrat auf die Klimaberichterstattung und -leistung vorzufinden ist.
 
259
Bilanzierung und Bilanzpolitik Die Bilanzierung und Änderung von Leasingverträgen aus Leasingnehmer- und -gebersicht: Case Study WIECHHOLZ/LANGENACKER/LAIMEN
Prof. Dr. Carsten Berkau, Osnabrück
 
Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen wird in IFRS 16 sowohl für den Leasingnehmer (lessee) als auch den Leasinggeber (lessor) geregelt. Gleichwohl gibt es bei der Bilanzierung wesentliche Unterschiede, die in dieser Fallstudie gezielt anhand von konkreten Rechenbeispielen herausgestellt werden.
 
265
 Post-Implementation-Review IFRS 9 Impairment – Analyse der Comment Letter aus Sicht der Finanzinstitute
Dr. René Pollmann, Pascal Möncks, M.Sc., und Prof. Dr. Thomas Kümpel, Düsseldorf
 
Die Umstellung vom Incurred Loss-Modell nach IAS 39 zum Expected Credit Loss-Modell zählte zu den umfangreichsten Umsetzungsprojekten und grundlegendsten Änderungen im Zuge der Einführung von IFRS 9. Galt das Wertminderungsmodell nach IAS 39 aufgrund seiner Ausgestaltung oftmals als „Brandbeschleuniger“ der Finanzmarktkrise, so sollte das neue Wertminderungsmodell nach IFRS 9 zu einer zeitgerechten und der Höhe nach angemessenen Erfassung von Wertminderungen führen. Ob die mit der Ablösung deklarierte Zielsetzung tatsächlich erreicht wurde, wird regelmäßig im Zuge nachgelagerter Post-Implementation- Reviews untersucht. Im Fokus stehen hierbei neben der praktischen Umsetzung auch die im Erstellungsprozess kontrovers diskutierten Sachverhalte. Die Frist zur Einreichung der Comment Letter endete im September 2023. Im Mittelpunkt dieses Beitrags steht die zielgerichtete Auswertung der Comment Letter mit direktem oder indirektem Bezug zur Finanzbranche. Die Auswertung erfolgt mit dem Ziel, Handlungsempfehlungen abzuleiten, um auf bestehende Anwendungsschwierigkeiten hinzuweisen.
 
275
Prüfung Die Prüfungsbranche in der Transformation – Rasante Entwicklungen in Technologie und Nachhaltigkeit verändern das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers
Sergio Ceresola, Lic. iur., und Dipl. Wirtschaftsprüferin Patrizia Pabst, Zürich
 
Nichts ist so beständig wie der Wandel. Diese Weisheit von Heraklit von Ephesus (535–475 v. Chr.) trifft selbstverständlich auch auf die Prüfungsbranche zu. Neben der klassischen Revision von Jahresabschlüssen deckt die Wirtschaftsprüfung mit ihren Assurance-Dienstleistungen immer häufiger auch die Prüfung nicht-finanzieller Informationen ab. Neue Tätigkeitsfelder, wie beispielsweise die Prüfung von Lohngleichheitsanalysen, von Nachhaltigkeitsberichten und von KI-Systemen, sorgen nicht nur dafür, dass das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers trotz zunehmender Regulierung interessant und attraktiv bleibt, sondern wirken auch dem Fachkräftemangel entgegen.
 
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 Impressum
 
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