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IASB veröffentlicht Entwurf zu Lieferverträgen über erneuerbaren Strom

DRSC, Meldung v. 8. Mai 2024
Der IASB hat heute den Entwurf ED/2024/3 Renewable Electricity Contracts veröffentlicht. Darin werden Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 betreffend die Bilanzierung bestimmter Stromlieferverträge aus erneuerbaren Energiequellen vorgeschlagen.

Ziel ist, ausgewählte Vorschriften in IFRS 9 klarzustellen und anzupassen, welche sich bei der Bilanzierung von bestimmten physisch oder virtuell erfüllbaren Stromlieferverträgen als herausfordernd erwiesen haben. Dies ist dann der Fall, wenn bei solchen Verträgen mit spezifischen Merkmalen die produzierte Strommenge abzunehmen ist, auch wenn diese zu bestimmten Zeitpunkten nicht exakt dem Bedarf entspricht, insb. da solche Verträge meist langfristig sind.

Konkret enthält der IASB-Entwurf Vorschläge betreffend

  • die Anwendung der Eigenbedarfsausnahme in IFRS 9.2.4 (own-use exemption),
  • die Anwendung des Hedge Accounting, wenn solche Verträge als Sicherungsinstrumente verwendet werden,
  • Zusatzangaben, um die Auswirkungen solcher Verträge auf das Ergebnis und künftige Zahlungsströme des Unternehmens zu veranschaulichen.

Der Entwurf kann bis 7. August 2024 kommentiert werden.

Für weitere Details siehe die heutige IASB-Nachricht.

Das DRSC hat diese Diskussion von Beginn an begleitet und Rückmeldungen deutscher Unternehmen eingebracht (wir berichteten bereits mehrfach). Wir freuen uns über Feedback betroffener bzw. interessierter Stakeholder in Deutschland zu diesen Vorschlägen, um den weiteren Standardsetzungsprozess zielgerichtet begleiten zu können. Ferner haben wir zu diesem Thema eine DRSC-Projektseite eingerichtet, die weitere Informationen enthält und fortlaufend aktualisiert wird.

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