WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 5, Mai 2024, S. 202
Das Europäische Parlament hat am 17. April 2024 dafür gestimmt, die Einführung von sektorspezifischen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) und ESRS für Unternehmen aus Drittländern um zwei Jahre auf den 30. Juni 2026 zu verschieben.
Die Abstimmung folgt der politischen Einigung zwischen dem Rat der EU und dem EU-Parlament im Februar 2024. Als nächster Schritt muss der Rechtstext vom Rat der Europäischen Union förmlich genehmigt werden, bevor er in Kraft treten kann. Nicht von der Verschiebung betroffen sind die Berichtsfristen im Rahmen der Richtlinie der Europäischen Union zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD).