WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 5, Mai 2024, S. 202
Mit der Veröffentlichung einer Projektzusammenfassung hat der IASB am 17. April 2024 sein Projekt zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle abgeschlossen. Damit wird es auch weiterhin keine expliziten Regelungen zur Abbildung solcher Transaktionen, die aus dem Anwendungsbereich des IFRS 3 ausgenommen sind, geben.
Als
Reaktion auf den Ausschluss dieser „common
control transactions“ aus dem Regelungsbereich des IFRS 3 hatte der Board
bereits im Jahr 2013 ein entsprechendes Projekt zur Schließung dieser
Regelungslücke angestoßen. Im Jahr 2020 war ein Diskussionspapier
veröffentlicht worden, in dem explizite Regelungen in diesem Bereich
vorgeschlagen wurden. Nach Auswertung der Rückmeldungen auf diese Vorschläge
und nach ausführlicher Befassung des IASB mit den Ergebnissen dieser
Auswertung beschloss der Board, das Projekt nicht weiterzuverfolgen. Als
wesentliche Gründe wurden eine inzwischen etablierte Praxis der
Berichterstattung über solche Transaktionen, die Schwierigkeiten der
Berücksichtigung unterschiedlicher Rechtskreise bei der Standardsetzung und ein
unausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis bei der Einführung neuer Regelungen
genannt.