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Abschluss des Common-Control-Projekts ohne Standardsetzung

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 5, Mai 2024, S. 202

Mit der Veröffentlichung einer Projektzusammenfassung hat der IASB am 17. April 2024 sein Projekt zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle abgeschlossen. Damit wird es auch weiterhin keine expliziten Regelungen zur Abbildung solcher Transaktionen, die aus dem Anwendungsbereich des IFRS 3 ausgenommen sind, geben.

Als Reaktion auf den Ausschluss dieser „common control transactions“ aus dem Regelungsbereich des IFRS 3 hatte der Board bereits im Jahr 2013 ein entsprechendes Projekt zur Schließung dieser Regelungslücke angestoßen. Im Jahr 2020 war ein Diskussionspapier veröffentlicht worden, in dem explizite Regelungen in diesem Bereich vorgeschlagen wurden. Nach Auswertung der Rückmeldungen auf diese Vorschläge und nach ausführlicher Befassung des IASB mit den Ergebnissen dieser Auswertung beschloss der Board, das Projekt nicht weiterzuverfolgen. Als wesentliche Gründe wurden eine inzwischen etablierte Praxis der Berichterstattung über solche Transaktionen, die Schwierigkeiten der Berücksichtigung unterschiedlicher Rechtskreise bei der Standardsetzung und ein unausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis bei der Einführung neuer Regelungen genannt.

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