WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 3, März 2024, S. 111
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) hat als federführender Ausschuss für Änderungen an Rechnungslegungsrichtlinien am 24. Januar 2024 für den Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verlängerung der Fristen für den Erlass der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten gestimmt. Der Rat der Europäischen Union gab daraufhin am 8. Februar 2024 bekannt, dass sich Parlament und Rat auf die Änderung der Fristen für den Erlass der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten geeinigt haben.
Die ursprünglich von der EU-Kommission ausgehende Initiative für eine Fristverlängerung war darauf gerichtet, die Nachhaltigkeits-Berichterstattungspflichten für Unternehmen zeitlich zu strecken, indem die Frist für die Annahme sektorspezifischer Nachhaltigkeitsberichtsstandards um zwei Jahre auf Juni 2026 verschoben werden sollte. Da die Berichtspflichten für Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro und deren Niederlassungen in der EU mit einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro erst ab 2028 gelten, schlug die Kommission außerdem vor, auch die Frist für die Annahme der allgemeinen Nachhaltigkeitsberichtsstandards für Unternehmen aus Drittländern bis 2026 zu verschieben.
Die Abgeordneten des Rechtsausschusses waren jedoch der Ansicht, dass die sektorspezifischen Nachhaltigkeitsstandards Vergleiche zwischen Unternehmen ermöglichen und daher als eine wertvolle Informationsquelle für Investoren anzusehen seien. Deshalb stimmten sie zwar der Verzögerung zu, schlugen aber auch vor, dass die Kommission acht sektorspezifische Berichterstattungsstandards vor Ablauf der Frist veröffentlicht, sobald diese fertiggestellt sind. Dieser Empfehlung folgten auch EU-Rat und Parlament.