WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 2, Februar 2024, S. 64
Am 23. Dezember 2023 hat EFRAG drei Entwürfe von Umsetzungsleitlinien betreffend die ESRS zu den Themengebieten Wesentlichkeitsbeurteilung, Wertschöpfungskette und Datenpunkte veröffentlicht.
Der Entwurf zur Wesentlichkeitsbeurteilung unter der Bezeichnung „MAIG“ beschreibt die Vorschriften für die Berichterstattung über die Wesentlichkeitsbeurteilung einschließlich der Darstellung möglicher Verfahrensschritte. Er enthält auch einen Abschnitt mit häufig gestellten Fragen zur doppelten Wesentlichkeit, womit die Umsetzung aus praktischer Sicht unterstützt werden soll.
Der Entwurf zur Wertschöpfungskette, als „VCIG“ bezeichnet, umfasst die Vorschriften für die Berichterstattung über die Wertschöpfungskette im Rahmen der Wesentlichkeitserklärung, für die Steuerung von Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie für Messgrößen und Ziele. Das Dokument befasst sich zudem mit Berichtsgrenzen des Konzerns für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einschließlich der operativen Kontrolle. Auch dieser Entwurf enthält häufig gestellte Fragen als Implementierungshilfe sowie eine „Karte der Wertschöpfungskette“, in der die Implikationen pro Angabevorschrift zusammengefasst werden.
Der Entwurf zu Datenpunkten enthält die vollständige Liste der detaillierten Angabepflichten, die in den einzelnen Angabevorschriften und den damit verbundenen Anwendungsvorschriften enthalten sind, in einem Excel-Format. Die Datei liefert weiterführende Informationen (Spalten), die das Navigieren und Filtern des Inhalts erleichtern sollen (d.h. die entsprechenden Textziffern und Unterabsätze der einzelnen Punkte). Diese Liste soll als Grundlage für eine Datenlückenanalyse verwendet werden können.
Alle Dokumente werden in ihrer endgültigen Fassung nicht verbindliche Leitlinien darstellen. Stellungnahmen zu den Entwürfen, die auf der Website der EFRAG zur Verfügung stehen, werden von der EFRAG bis zum 2. Februar 2024 erbeten.