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EFRAG-Entwürfe zu Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 2, Februar 2024, S. 64

Am 22. Januar 2024 hat EFRAG zwei Entwürfe zu Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) zur Konsultation gestellt. Ziel der Entwürfe ist es, durch eine an die Komplexität von KMU angepasste Anforderungstiefe die berichtenden KMU zu entlasten.

Der erste Entwurf enthält den Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kapitalmarktorientierten KMU (ESRS LSME (Entwurf)), welcher verpflichtend ab dem 1. Januar 2026 (bzw. – unter Berücksichtigung der zweijährigen Übergangsfrist – spätestens ab dem 1. Januar 2028) anzuwenden ist. Der Standard umfasst drei generelle Abschnitte (‚General requirements‘, ‚General disclosures‘ und ‚Policies, actions and targets‘) sowie drei Abschnitte zu Metriken (‚Environment‘, ‚Social‘ sowie ‚Business Conduct‘). Ergänzend gibt es einen Entwurf zu den Basis for Conclusions (LSME) sowie einen Entwurf zu einem Addendum to the Basis for Conclusions.

Der zweite Entwurf beinhaltet einen Standard für alle übrigen KMU, die freiwillig eine Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlichen (ESRS VSME (Entwurf)). Der Standardentwurf umfasst ein ‚Basic Module‘ sowie zwei optionale Module ‚Narrative-Policies, Actions and Targets (PAT)‘ sowie ‚Business Partners‘. Auch dieser Entwurf wird ergänzt durch einen Entwurf für Basis for Conclusions (VSME).

Stellungnahmen für beide Entwürfe können bis zum 21. Mai 2024 eingereicht werden (efrag.org).

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