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IASB schlägt Änderungen an IAS 32 (und IAS 1/IFRS 7) vor

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 1, Januar 2024, S. 14

Der IASB (International Accounting Standards Board) hat am 29. November 2023 den Standardergänzungsentwurf ED/2023/5 „Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 32, IFRS 7 und IAS 1) veröffentlicht. Er enthält Änderungsvorschläge, die darauf abzielen, die Vorschriften zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital in IAS 32 und der ihnen zugrunde liegenden Prinzipien zu verdeutlichen. Damit sollen bestimmte Anwendungsunsicherheiten und Praxisprobleme in Bezug auf die Anwendung von IAS 32 adressiert werden.

Ziel des Projekts ist es, die Informationen zu verbessern, die Unternehmen in ihren Abschlüssen über die von ihnen ausgegebenen Finanzinstrumente bereitstellen. Dazu sollen die der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital zugrunde liegenden Prinzipien klarer formuliert und die Ausweis- und Angabevorschriften verbessert werden. Im nun veröffentlichten Entwurf werden für die Klassifizierung von Finanzinstrumenten diesbezüglich Änderungen an IAS 32 zu folgenden Themenbereichen vorgeschlagen:

  • Auswirkungen einschlägiger Gesetze oder Vorschriften auf die Klassifizierung von Finanzinstrumenten,
  • Fixed for fixed”-Bedingung für Derivate,
  • Verpflichtung eines Unternehmens zum Kauf eigener Eigenkapitalinstrumente,
  • bedingte Erfüllungsvereinbarungen,
  • Ermessen und Rolle der Eigentümer sowie
  • Umgliederungen von Eigen- und Fremdkapital.

Darüber hinaus beinhaltet der Entwurf Vorschläge zu Änderungen an IFRS 7 in Bezug auf die Angaben zu Zielsetzung und Anwendungsbereich von ausgegebenen Finanzinstrumenten sowie weitere Änderungen zur Verbesserung der bisher bereits vorgeschriebenen Angaben.

Weiterhin schlägt der IASB auch Änderungen an IAS 1 (zukünftig IFRS 18) vor, wonach zusätzliche Informationen zu auf Stammaktien entfallende Beträge gemacht werden müssten. Diese vorgeschlagenen Änderungen hätten Auswirkungen auf die Bilanz, die Erfolgsrechnung(en) sowie die Eigenkapitalveränderungsrechnung.

Schließlich enthält der Entwurf auch vorgeschlagene Änderungen des zukünftigen IFRS zu Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht, welcher berechtigten Tochterunternehmen gestattet, die Anforderungen zu Ansatz, Bewertung und Darstellung in den IFRS mit verkürzten Anhangangaben anzuwenden.

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen – mit bestimmten Umsetzungserleichterungen – rückwirkend anzuwenden sein. Stellungnahmen zum Entwurf können dem IASB bis zum 29. März 2024 übermittelt werden.

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