WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 1, Januar 2024, S. 15
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 4. Dezember 2023 zusätzlich zu den drei von der ESMA bereits am 25. Oktober 2023 veröffentlichten Prüfungsschwerpunkten (1) Auswirkungen von Klima- und Umweltaspekten, (2) makroökonomisches Umfeld und (3) nichtfinanzielle Berichterstattung (siehe IRZ 11/2023, 472) als weiteren nationalen Prüfungsschwerpunkt die
Darstellung der Geschäftsmodelle und Steuerungssysteme im Lagebericht festgelegt. Wie bereits in Vorjahren soll zudem weiterhin auf
nachvollziehbare und nachprüfbare Buchführungsunterlagen bei den geprüften Unternehmen geachtet werden.
Die BaFin betont, dass die Geschäftstätigkeit von Unternehmen oder
Konzernen oft umfangreich und komplex ist, und dass sich dies auch in der Lage-
oder Konzernlageberichterstattung widerspiegeln müsse. Darin sind vollständige,
verlässliche und ausgewogene Informationen zur Geschäftstätigkeit und
dem Geschäftsmodell zur Verfügung zu stellen. Damit Dritte sich selbst
ein Bild von der Lage des Unternehmens oder des Konzerns machen können, sind im
Lage-/Konzernlagebericht Angaben etwa zur Organisationsstruktur, zu
Produkten, Beschaffungs- und Absatzmärkten sowie zu Geschäftsprozessen zu
machen. Darüber hinaus muss die Geschäftsleitung darlegen, wie sie das
Unternehmen oder den Konzern steuert und die gesteckten Ziele erreichen will
und mit welchen Leistungsindikatoren sie die Fortschritte misst. Erfolgt die
Steuerung auch über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, so sind diese bei
der Beschreibung ihres Steuerungssystems angemessen zu berücksichtigen
(bafin.de).
(Siehe zu den Prüfungsschwerpunkten von ESMA und BaFin den
Hauptbeitrag von Beyhs/Figlin, IRZ 2024, 17 ff.)