WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 12, Dezember 2023, S. 521
Am 24. Oktober 2023 startete eine zweimonatige Konsultation der Europäischen Kommission zur Verschiebung der sektorspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie der ESRS für Drittstaatenunternehmen. Beide Standardgruppen sollten ursprünglich bereits 2024 verpflichtend anzuwenden sein. Mit dem Vorschlag für eine Verschiebung der Pflichtumsetzung um zwei Jahre trägt die EU-Kommission der Kritik hinsichtlich der hohen Belastung für die betroffenen Unternehmen bei Einhaltung dieser engen zeitlichen Vorgabe Rechnung.
Im Einzelnen wird vorgeschlagen, den Termin für den Erlass sektorspezifischer ESRS, der derzeit noch für 2024 vorgesehen ist, um zwei Jahre zu verschieben. Die Verschiebung des Verabschiedungsdatums ist für Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, einschließlich börsennotierter KMU, relevant, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Darüber hinaus ist bisher in der Rechnungslegungsrichtlinie festgelegt, dass für bestimmte Nicht-EU-Unternehmen, die in der Union tätig sind, ESRS bis zum 30. Juni 2024 erlassen werden müssen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Berichtspflichten für diese Nicht-EU-Unternehmen erst ab dem Geschäftsjahr 2028 gelten, und unter Berücksichtigung des Vorschlags zur Verschiebung der Frist für den Erlass der sektorspezifischen ESRS um zwei Jahre, soll die Frist für diese Standards ebenfalls um zwei Jahre verschoben werden.
Rückmeldungen auf die Konsultation der EU-Kommission sind bis zum 19. Dezember 2023 an diese zu übermitteln. Auf der Webpräsenz der EU-Kommission (
ec.europa.eu) findet sich dazu, neben weiteren Informationen, eine Feedback-Funktion.