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EU-Kommission gibt Arbeitsprogramm 2024 bekannt

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 11, November 2023, S. 471

Die EU-Kommission hat am 17. Oktober 2023 ihr Arbeitsprogramm für 2024 veröffentlicht. Dieses enthält schwerpunktmäßig Maßnahmen zur pauschalen Reduzierung des Aufwands der Unternehmensberichterstattung nach EU-Vorschriften um 25%, ohne die jeweiligen politischen Ziele der EU-Vorschriften zu beeinträchtigen. 

Insb. vier Maßnahmen sollen dieses Ziel unterstützen:

  1. Anhebung der Größenkriterien für Unternehmen um ca. 25%. Dazu wurde am 17. Oktober 2023 ein delegierter Rechtsakt von der Europäischen Kommission erlassen (s. IRZ 2023, 420). Infolge der Anknüpfung der Pflicht zur Aufstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD u.a. an die Größenkriterien für große Kapitalgesellschaften hat die Änderung auch Auswirkungen auf die Anzahl der von der CSRD betroffenen Unternehmen.
  2. Verschiebung der Frist für die Annahme der sektorspezifischen europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) um zwei Jahre von Juni 2024 auf Juni 2026. In diesem Zusammenhang startete die EU-Kommission am 24. Oktober 2023 eine zweimonatige Konsultation zur Verschiebung der sektorspezifischen ESRS sowie der ESRS für Drittstaatenunternehmen.
  3. Konsultation der interessierten Öffentlichkeit zur Sammlung von Vorschlägen, welche EU-Vorschriften zur Unternehmensberichterstattung vereinfacht oder aufgehoben werden sollten.
  4. Klarstellung der EU-Taxonomieverordnung, dass zu unwesentlichen Wirtschaftstätigkeiten keine Berichtsangaben erforderlich sind.

Darüber hinaus enthält das Arbeitsprogramm zahlreiche weitere Einzelmaßnahmen zur Unternehmensberichterstattung sowie zu diversen weiteren Themen. Das Arbeitsprogramm und die Begleitdokumente sind unter https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_23_4965 abrufbar.

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