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Ergänzung des IFRS für KMU in Bezug auf Ertragsteuern der zweiten OECD-Säule

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 11, November 2023, S. 471

Zur Ergänzung des IFRS für KMU hat der IASB am 29. September 2023 das Dokument „Internationale Steuerreform – Säule-2-Modellregeln (Änderungen am IFRS für KMU)“ veröffentlicht. Mit dieser Ergänzung soll eine Angleichung an die korrespondierenden Änderungen an IAS 12 erreicht werden, die der Board im Mai 2023 herausgegeben hat. 

Nach Ansicht des IASB ist das Thema auch für kleinere und mittlere Unternehmen von Bedeutung, weshalb die Änderungen an IAS 12 zu temporären Ausnahmen, Angaben zur Inanspruchnahme der Ausnahme sowie die Verpflichtung zum gesonderten Ausweis von laufendem Steueraufwand/-ertrag im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der zweiten Säule, wenn die Rechtsvorschriften in Bezug auf die zweite Säule in Kraft getreten sind, auch in den IFRS für KMU übernommen werden sollten.

Die Ausnahmeregelung ist sofort nach Veröffentlichung der Änderungen rückwirkend anzuwenden. Die Vorschrift, den laufenden Steueraufwand oder -ertrag im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der zweiten Säule gesondert auszuweisen, ist für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, verpflichtend anzuwenden. 

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