CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
JuS_Logobasis_Linsenreflex
Menü

IASB- und ISSB-Arbeitsprogramm

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 10, Oktober 2023, S. 420

Gegenüber dem in IRZ 9/2023 erläuterten Stand des zusammengefassten Arbeitsprogramms von IASB und ISSB (IRZ 2023, 377) haben sich im Zusammenhang mit weiteren Sitzungen der Boards wiederum nur wenige Veränderungen in den Projektkategorien „Standardsetzung“ (neun Projekte), „Standardpflege“ (dreizehn Projekte), „Forschung“ (vier Projekte), „Taxonomie“ (vier Projekte), „Strategie und Governance“ (ein (ISSB-)Projekt) sowie „Anwendungsfragen“ (Agendaentscheidungen des IFRS IC; fünf Projekte) ergeben. In der Kategorie „Nachhaltigkeit“ (Sustainability) werden unverändert ein Standardsetzungsprojekt, ein Taxonomieprojekt und ein Agendakonsultationsprojekt geführt. 

Neben einzelnen zeitlichen Verschiebungen sind lediglich die folgenden materiellen Änderungen zu verzeichnen (Stand: 26. September 2023):

  • Nach der Veröffentlichung eines Entwurfsdokuments zu geplanten Änderungen im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts ist in diesem Zusammenhang als nächster Schritt die Auswertung der bis Dezember 2023 eingehenden Rückmeldungen geplant. Diese soll im ersten Halbjahr 2024 erfolgen.
  • Nachdem im Standardpflegeprojekt zu klimabezogenen Risiken im Abschluss die Forschungsphase abgeschlossen wurde, soll nun im Laufe des ersten Halbjahres über die konkrete Ausrichtung der weiteren Vorgehensweise entschieden werden. Auf der September-Sitzung des IASB fanden dazu erste Diskussionen über mögliche Maßnahmen als Ergebnis des Projekts statt. Diese können die Entwicklung von Lehrmaterialien und erläuternden Beispielen sowie gezielte Änderungen an den IFRS umfassen, um die Anwendung der bestehenden Vorschriften zu verbessern. Der Stab des IASB soll eng mit dem ISSB zusammenarbeiten, um Konnektivität in der Arbeit der Boards zu gewährleisten. Schließlich hat der IASB auch beschlossen, das Projekt in „Klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss“ umzubenennen, um zu betonen, dass die prinzipienbasierten IASB-Standards auf jedes Risiko anzuwenden sind, das ein Unternehmen eingeht.
  • Im Bereich der Anwendungsfragen sollen nun zu den drei Projekten Garantien zu Derivaten, Immobilien und Immobilienkredite für Angestellte und Premienforderungen von Intermediären im Oktober 2023 endgültige Agendaentscheidungen veröffentlicht werden. Bei den beiden anderen Projekten dieses Bereichs sollen im November die Rückmeldungen auf die vorläufigen Agendaentscheidungen ausgewertet werden.

Die aktuelle Version des Arbeitsplans (die sich jedoch gegenüber dem vorstehend beschriebenen Stand aufgrund der laufenden Aktualisierung bereits wieder geändert haben kann) ist auf der Website der IFRS-Stiftung (www.ifrs.org) tagesaktuell abrufbar.

Rubriken

Menü

Anzeigen

IRZ Banner

Teilen

Menü