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Heft 10/2023

IRZ-Redaktion
Top-Thema:  Bestimmung des Entkonsolidierungsergebnisses bei Verlust der Beherrschung nach IFRS 10
 
Editorial Liebe Leserinnen und Leser
 
407
Auf den .Punkt gebracht! Beendigung des Cash-Flow-Hedge-Accounting bei Veräußerung eines Tochterunternehmens
Der Fall – die Lösung
Prof. Dr. Martin Schmidt, Berlin
 
Die Sicherung von Zahlungsströmen aus erwarteten Transaktionen und die Abbildung der Sicherung im Wege des Cash-Flow-Hedge-Accounting ist häufig geübte betriebliche Praxis. Aber wie ist vorzugehen, wenn das Tochterunternehmen, bei dem die erwarteten Zahlungsströme anfallen, vorher veräußert wird?
 
409
 Post-implementation review zu IFRS 15
Würdigung der Regelungen aus Sicht der Praxis
WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und WP/StB Dr. Corinna Boecker, München
 
Einige Jahre nach Einführung von IFRS 15 hat sich das IASB zum Ziel gesetzt, die Regelungen des IFRS 15 zu Erlösen aus Verträgen mit Kunden im Rahmen eines sog. post-implementation review einer ersten Analyse durch die Praxis zu unterziehen. Dabei wird zum einen die Perspektive der bilanzierenden Unternehmen, aber auch die Sichtweise der Informationsadressaten (Stakeholder) betrachtet. Anhand von konkreten Fragen in einem request for information erhofft man sich Erkenntnisse darüber, wie die Praxis mit dem Standard und seinen Inhalten zurechtkommt, ob das Ziel der Generierung entscheidungsnützlicher Informationen erreicht wird und inwiefern ggf. Verbesserungsbedarf identifiziert wurde. Die Autoren erörtern nachfolgend, welche Fragen das IASB stellt und wie sich die Antworten auswirken können.
 
413
IRZ-Blitzlicht 10 oder mehr (persönliche) Fragen an ... Prof. Dr. Marco Canipa-Valdez
Prof. Dr. Marco Canipa-Valdez, Basel
 
417
IRZ-Aktuell Nachrichten zu IFRS und US-GAAP
 
419
 Medienspiegel
 
421
Bilanzierung und Bilanzpolitik Bestimmung des Entkonsolidierungsergebnisses bei Verlust der Beherrschung nach IFRS 10
StB/CPA Andreas Rundag, Mannheim
 
Scheidet ein Tochterunternehmen aus dem Konsolidierungskreis aus, führt dies zu dessen Entkonsolidierung und der Realisierung eines damit verbundenen Entkonsolidierungsgewinns- oder -verlusts. Obwohl Entkonsolidierungen zu den komplexesten Transaktionen im Rahmen der Erstellung von Konzernabschlüssen gehören, enthält IFRS 10 dazu vergleichsweise rudimentäre Vorschriften. Darüber hinaus sind einige Fragestellungen noch nicht abschließend geklärt, und die betroffenen Unternehmen müssen selbst geeignete Bilanzierungsmethoden entwickeln. Anhand konkreter Beispiele werden im folgenden Beitrag die Grundprinzipien dieses komplexen Themengebiets dargestellt und Sonderfälle im Rahmen der Entkonsolidierung diskutiert sowie Alternativen aufgezeigt. 
 
423
 Was der IFRS-Analyst im Auge behalten muss, wenn er einen Swiss GAAP FER-Abschluss beurteilt
Dr. oec. publ. Evelyn Teitler-Feinberg, Zürich, und Prof. Dr. Marco Passardi, Rotkreuz (Schweiz)
 
Der vorliegende Beitrag vergleicht die Konzernrechnung gemäß der per 1. Januar 2024 in Kraft tretenden Fachempfehlung Swiss GAAP FER 30 Konzernrechnung (vorzeitige Anwendung zulässig) mit den entsprechenden Bestimmungen der IFRS. Die Kenntnis von Abweichungen sind insbes. für EU-Investoren bedeutsam, die Aktien von Schweizer Emittenten besitzen oder erwerben wollen und die entsprechende Aktiengesellschaft mit Swiss GAAP FER Rechnung legt. Es zeigen sich hier fundamentale Unterschiede.
 
431
 Erfassung nicht designierter Preiselemente (Cost of Hedging) im Kontext des Hedge Accounting nach IFRS 9 am Beispiel abgespaltener Zeitwertkomponenten von Optionen
Dr. René Pollmann, Düsseldorf
 
Die Abspaltung sog. Preiselemente wurde bereits durch IAS 39 adressiert, entsprechende Bewertungseffekte vom Hedge Accounting ausgeklammerter Zeitwert- und Terminkomponenten wurden mangels gesonderter Überführungsmethodik jedoch unmittelbar im Periodenergebnis verbucht. Resultierende Ergebnisvolatilitäten standen der ökonomischen Sichtweise oftmals diametral entgegen und führten regelmäßig zu erheblicher Kritik. Die Berücksichtigung nicht designierter Preiselemente erfolgt nach IFRS 9 nunmehr auf Grundlage einer speziellen Erfassungssystematik (Cost of Hedging). Durch die Einführung gesonderter Rechnungslegungsvorschriften erzielt IFRS 9 eine engere Ausrichtung an der internen Sichtweise, gleichwohl die bilanzielle Handhabe im Zusammenhang mit der systematischen Erfassung abgespaltener Preiselemente oftmals mit erheblichen Herausforderungen verbunden ist.
 
437
Reporting und Controlling Die Betroffenheitsanalyse nach der EU-Taxonomie-Verordnung – dargelegt am Beispiel der Schieneninfrastruktur
Catharina Ahmadi, LLM. oec, Salzburg, und Marina Luggauer, Wien
 
Seit 1.1.2022 müssen Nicht-Finanzunternehmen1, welche eine nicht-finanzielle Erklärung (NFI – Non financial Information) aufstellen müssen, qualitative und quantitative Informationen über ihre ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten offenlegen. In der Praxis ergeben sich in der Umsetzung noch große Unklarheiten. Dabei bildet die Identifikation der relevanten Wirtschaftstätigkeiten in Form einer Betroffenheitsanalyse den ersten wichtigen Schritt für die Kennzahlenermittlung und Berichterstattung. Im Folgenden soll im Detail auf die wichtigsten Aspekte der Betroffenheitsanalyse sowie auf die damit verbundenen Herausforderungen und Auslegungsfragestellungen eingegangen werden.
 
443
 Offenlegung von Ertragsteuerinformationen und weiteren Rechnungslegungsunterlagen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen
Update zum Beitrag IRZ 2022, 547–551
 
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller, Hamburg, und RA Sarah Müller, Düsseldorf
 
Der Gesetzgeber hat ohne große Änderung zum Referenten- bzw. Regierungsentwurf pünktlich die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/ 2101, die wiederum ihren Ursprung im 2012 von den G20 angeregten und der OECD beschlossenen Aktionsplan zu Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) hat, abgeschlossen. Somit müssen multinationale umsatzstarke Unternehmen und Konzerne, die in der EU entweder ansässig sind oder aber Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen einer bestimmten Größe haben, einen gesonderten Ertragsteuerinformationsbericht außerhalb von Anhang und Lagebericht veröffentlichen. Erstmals greift die Pflicht für nach dem 21.6.2024 beginnende Geschäftsjahre. Im Folgenden werden auf Basis der Diskussion des Referentenentwurfs die wesentlichen Aspekte der neuen Verpflichtung zusammengefasst und insb. auf die erfolgten Änderungen eingegangen. Zudem werden auch kurz die weiteren handelsrechtlichen Änderungen thematisiert, die mit dem Gesetz mit Wirkung für nach dem 31.12.2023 beginnende Geschäftsjahre in Kraft treten.
 
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 Impressum
 
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