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Neue Vorschläge der Europäischen Kommission für eine einfachere Besteuerung für grenzüberschreitend tätige Unternehmen

DRSC, Meldung v. 13. September 2023
Die Europäische Kommission hat am 12. September 2023 ein wichtiges Paket von Initiativen zur Reduzierung der Befolgungskosten für große, grenzüberschreitend tätige Unternehmen in der Europäischen Union angenommen.

Der Vorschlag „Unternehmen in Europa: Rahmen für die Unternehmensbesteuerung“ (Business in Europe: Framework for Income Taxation, BEFIT) soll das Leben von Unternehmen und Steuerbehörden erleichtern, indem ein neues, einheitliches Regelwerk zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen eingeführt wird.

Das Paket, das hauptsächlich der Vereinfachung dient, baut auf dem internationalen Steuerabkommen der OECD/G20 über eine globale Mindestbesteuerung und der Richtlinie zur Säule 2 auf (wir berichteten) und umfasst Folgendes:

  1. Gemeinsame Regeln für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage auf Ebene der Rechtsträger

Alle Unternehmen, die derselben Gruppe angehören, berechnen ihre Steuerbemessungsgrundlage nach gemeinsamen Regeln für steuerliche Anpassungen ihrer jeweiligen Abschlüsse.

  1. Aggregation der Steuerbemessungsgrundlage der Gruppe auf EU-Ebene

Die Steuerbemessungsgrundlage aller Mitglieder der Gruppe werden in einer einzigen Steuerbemessungsgrundlage zusammengefasst. Dies führt zu einem grenzüberschreitenden Verlustausgleich, da Verluste automatisch gegen grenzüberschreitende Gewinne aufgerechnet werden. Auch die Rechtssicherheit in Bezug auf die Verrechnungspreisgestaltung wird verbessert.

  1. Aufteilung der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage

Unter Verwendung einer übergangsweisen Aufteilungsregel wird für jedes Mitglied der BEFIT-Gruppe ein prozentualer Anteil an der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage berechnet, der auf dem Durchschnitt der zu versteuernden Ergebnisse der drei vorangegangenen Steuerjahre basiert.

Die neuen Vorschriften sollen verpflichtend für in der EU tätige Konzerne mit einem jährlichen Gesamtertrag von mindestens 750 Mio. EUR gelten, deren Muttergesellschaft mindestens 75 % der Eigentumsrechte oder der Ansprüche auf Gewinnbeteiligung hält. Kleinere Gruppen können sich für die Anwendung der Regeln entscheiden, solange sie einen konsolidierten Abschluss erstellen.

Die Mitgliedstaaten sollen die Richtlinie bis 1. Januar 2026 umsetzen.

Weitere Informationen sind auf der Seite der Europäischen Kommission verfügbar.

Das DRSC führt derzeit eine Studie zur Evaluation der Anwendung der IFRS in Deutschland. Der aktuelle BEFIT-Vorschlag der Europäischen Kommission bestätigt erneut die Wichtigkeit einer solcher Evaluation zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Einzelheiten zum Ablauf und Inhalt der Studie können Sie unserer zugehörigen DRSC-Projektseite entnehmen.

Die neuen Vorschriften sollen so weit wie möglich an die Vorschriften der EU-Richtlinie zur Mindestbesteuerung angeglichen sein. Das DRSC befasst sich derzeit in seinen Gremien, insbesondere in der Arbeitsgruppe „Steuern“ intensiv mit den neuen Regeln zur Mindestbesteuerung und deren Umsetzung in Deutschland. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer zugehörigen DRSC-Projektseite.

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