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IDW hebt Verlautbarungen auf

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 3, März 2023, S. 107

Infolge der für am oder nach dem 1.1.2023 beginnende Geschäftsjahre verpflichtenden Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente, dem Nachfolgestandard von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, für alle nach IFRS bilanzierenden Unternehmen, einschließlich der Versicherungsbranche, hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) am 10. Februar 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2023 folgende zwei Verlautbarungen aufgehoben:

  • IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Bilanzierung von Verträgen über den Kauf oder Verkauf von nicht-finanziellen Posten nach IAS 39 (IDW RS HFA 25),
  • IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Umkategorisierung finanzieller Vermögenswerte gemäß den Änderungen von IAS 39 und IFRIC 9 – Amendments von Oktober/November 2008 und März 2009 (IDW RS HFA 26).

Darüber hinaus wurde die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS (IDW RS HFA 9) aktualisiert, indem bis auf die Regelungen zum Hedge Accounting des IAS 39 sämtliche Abschnitte zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IAS 39 entfernt wurden. Das IDW weist darauf hin, dass Anwendungsfragen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 in der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (IDW RS HFA 48) und in den drei Modulen zu IFRS 9 der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS HFA 50) erläutert werden (www.idw.de).

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