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IASB hält an Impairment-Only-Approach fest

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 1, Januar 2023, S. 18

Auf seiner Sitzung am 24. November 2022 hat der IASB dafür gestimmt, den Impairment-Only-Approach für die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten beizubehalten. Diese Entscheidung ist das Resultat einer gründlichen Überprüfung, die mit dem Post-Implementation Review (PIR) von IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ im Jahr 2014 begann.

Bei seiner Entscheidung berücksichtigte der IASB das Feedback der Interessengruppen aus dem PIR zu IFRS 3, das im März 2020 veröffentlichte Diskussionspapier des IASB und die nachfolgenden Forschungsaktivitäten. Der IASB kam zu dem Schluss, dass die umfangreichen gesammelten Nachweise keinen zwingenden Grund für eine Änderung seiner früheren Entscheidung über die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten aufzeigten. Eine konzeptionelle Auseinandersetzung der unterschiedlichen Bilanzierungsmodelle – reines Wertminderungsmodell einerseits und planmäßige Abschreibung andererseits – erfolgte durch den IASB nicht. Ein entsprechendes Standardsetzungsprojekt wurde in den Arbeitsplan des IASB aufgenommen.

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