CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
JuS_Logobasis_Linsenreflex
Menü

IASB- und ISSB-Arbeitsprogramm

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 1, Januar 2023, S. 18

Gegenüber dem in IRZ 12/2022 erläuterten Stand des zusammengefassten Arbeitsprogramms von IASB und ISSB (IRZ 2022, 514) haben sich im Zusammenhang mit weiteren Sitzungen des IASB nur wenige Veränderungen innerhalb der Projektkategorien „Standardsetzung“ (neun Projekte), „Standardpflege“ (fünf Projekte), „Forschung“ (sechs Projekte), „Taxonomie“ (drei Projekte), „Strategie und Governance“ (ein Projekt) sowie „Anwendungsfragen“ (Agendaentscheidungen des IFRS IC; ein Projekt) ergeben.

In der Kategorie „Nachhaltigkeit“ (Sustainability) werden unverändert drei Projekte geführt. Neben einigen zeitlichen Verschiebungen in einigen Projektkategorien sind die folgenden materiellen Veränderungen zu verzeichnen (Stand 21. Dezember 2022):

  • In dem Bereich der Standardsetzung wurde das bisherige Forschungsprojekt Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten in das neue Projekt Unternehmenszusammenschlüsse: Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung überführt. Als nächster Projektschritt wird die Veröffentlichung eines Standardentwurfs angekündigt, jedoch noch nicht terminiert. Darüber hinaus wird im Projekt Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital die Veröffentlichung eines Standardentwurfs für das zweite Halbjahr 2023 angekündigt.
  • Bei den Standardpflege-Projekten werden finale Standardänderungen für das Projekt Mangel an Umtauschbarkeit für das erste Halbjahr 2023 und für das Projekt zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen für das zweite Quartal 2023 angekündigt. Zudem wurde ein neues Projekt Internationale Steuerreform – Modellregeln für Säule 2 (Änderungen an IAS 12) in den Arbeitsplan aufgenommen und die Veröffentlichung eines Entwurfs für Januar 2023 angekündigt.
  • In der Kategorie „Anwendungsfragen“ (Agenda-Entscheidungen des IFRS IC) wurde ein neues Projekt zur Definition eines Leasingverhältnisses – Substitutionsrechte (IFRS 16) in den Arbeitsplan aufgenommen. Mit der Auswertung der Rückmeldungen zur vorläufigen Agendaentscheidung wird im ersten Quartal 2023 gerechnet.

    Die aktuelle Version des Arbeitsplans (die sich jedoch gegenüber dem vorstehend beschriebenen Stand aufgrund der laufenden Aktualisierung bereits wieder geändert haben kann) ist auf der Website der IFRS-Stiftung (www.ifrs.org) tagesaktuell abrufbar.

Rubriken

Menü

Anzeigen

IRZ Banner

Teilen

Menü