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ESMA-Prüfungsschwerpunkte 2023

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 12, Dezember 2022, 515

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat am 28. Oktober 2022 die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für Enforcementprüfungen der nationalen Rechnungslegungsdurchsetzungsinstitutionen veröffentlicht.

Die zusammen mit den europäischen nationalen Enforcern – wie der BaFin in Deutschland – identifizierten Themen der Finanzberichterstattung sollten die kapitalmarktorientierten Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung ihrer IFRS-Abschlüsse für 2022 besonders berücksichtigen. Folgende drei Schwerpunkte in der Finanzberichterstattung werden in der Veröffentlichung genannt:

1) Klimabezogene Angelegenheiten:

  • Konsistenz der Informationen zu klimabezogenen Angelegenheiten im IFRS-Abschluss mit den entsprechenden nichtfinanziellen Informationen an anderer Stelle (Lagebericht, nichtfinanzielle Erklärung).
  • Berücksichtigung der Auswirkungen von Klimarisiken bei der Beurteilung einer Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten.
  • Ggf. Ansatz von Rückstellungen aufgrund klimabezogener Sachverhalte, z.B. durch rechtliche oder faktische Verpflichtungen zur Verminderung von CO2-Emissionen.
  • Transparenz bei signifikanten Energielieferverträgen über deren bilanzielle Behandlung.

2) Auswirkungen des Einmarsches Russlands in die Ukraine:

  • Transparente Darstellung der Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage (siehe auch den Hinweis auf die FAQ Nr. 18 der ESMA FAQs zu APMs (Alternative Performance Measures)).
  • Intensive Würdigung von Einzelthemen wie Verlust der Beherrschung oder des signifikanten Einflusses, aufgegebene Geschäftsbereiche, Veräußerungsgruppen und Wertminderungen nichtfinanzieller Vermögenswerte.

3) Makroökonomisches Umfeld:

  • Berücksichtigung des aktuellen makroökonomischen Umfelds (Inflation, Zinsanstieg, Verschlechterung des Geschäftsklimas) bei der Bewertung von Leistungen an Arbeitnehmer, der Beurteilung von Wertminderungen bei nichtfinanziellen Vermögenswerten sowie der Erfassung von Erträgen aus Kundenverträgen und erwarteten Kreditverlusten bei Finanzinstrumenten.

In Bezug auf nichtfinanzielle Informationen hat die ESMA Schwerpunkte zu klimabezogenen Angelegenheiten und zu Fragen der Transparenz definiert. Darüber hinaus bildet die Erfüllung der EU-Taxonomie, wonach umfangreiche (quantitative und qualitative) Angaben zur Taxonomiekonformität der Wirtschaftstätigkeiten des Emittenten gemacht werden müssen, einen weiteren Schwerpunkt.

In Hinblick auf die Veröffentlichung alternativer Leistungskennzahlen (APM) erwartet die ESMA, dass die Emittenten die APM-Leitlinien und die Fragen und Antworten der ESMA zu APMs in Bezug auf alle verwendeten APMs einhalten. Zudem weist die ESMA nochmals auf das Block Tagging betreffend zahlreiche ausgewählte Angaben im Anhang im Rahmen von ESEF hin.

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