WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 10, Oktober 2022, S. 424
Die EU-Kommission hat Anfang September 2022 die im Dezember 2021 vom IASB veröffentlichte Änderung Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichsinformationen im Rahmen des Komitologieverfahrens anerkannt und damit in europäisches Recht überführt.
Als Folge dieser Anerkennung und der Verabschiedung der Änderung an IFRS 16 betreffend Leasingverbindlichkeiten in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion durch den IASB hat EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) letztmalig am 22. September 2022 den Statusbericht betreffend den Übernahmeprozess der IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen, gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aktualisiert. Darin werden derzeit zwei IASB-Verlautbarungen ausgewiesen, deren Anerkennung durch die EU derzeit noch aussteht (www.efrag.org).