CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
JuS_Logobasis_Linsenreflex
Menü

IASB legt Ergebnisse der Agenda-Konsultation vor

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 9, September 2022, S. 370

Im März 2021 hatte der IASB die zweite öffentliche Konsultation zu seinem künftigen Arbeitsprogramm angestoßen, mit der Meinungen zu drei zentralen Bereichen der Fortentwicklung dieses Arbeitsprogramms abgefragt wurden. Am 29. Juli 2022 wurde nun der Feedback-Bericht durch den Board veröffentlicht, der die eingegangenen Rückmeldungen in den drei Teilbereichen wie folgt zusammenfasst:

  • Strategische Ausrichtung und Ausgewogenheit der Aktivitäten des Boards:
    Die Rückmeldungen unterstützten im Allgemeinen die aktuelle strategische Ausrichtung des Boards und vertraten die Auffassung, dass die Ausgewogenheit der Aktivitäten des IASB insgesamt richtig ist. Allerdings wurde von einigen Seiten eine Verstärkung der Bemühungen um die digitale Berichterstattung sowie eine Verbesserung der Verständlichkeit und Zugänglichkeit der Standards gefordert.
  • Kriterien für die Beurteilung der Priorität von potenziell neuen Projekten:
    Fast alle Stellungnehmenden waren mit den vom Board vorgeschlagenen Kriterien einverstanden. Viele stellten fest, dass die Kriterien ausgewogen und angemessen sind. Einige schlugen vor, dass der IASB die Kriterien in eine Rangfolge bringen solle oder dass sie in primäre und sekundäre Kriterien unterteilt werden könnten.
  • Sachverhalte der Finanzberichterstattung, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten:
    In diesem Bereich wurden v.a. potenzielle Projekte zu klimabezogenen Risiken, Kryptowährungen und damit verbundene Transaktionen sowie immaterielle Vermögenswerte als potenzielle Projekte mit hoher Priorität eingestuft. Ebenfalls weit oben auf der Liste standen die Unternehmensfortführung, Mechanismen zur Bepreisung von Schadstoffen sowie die Kapitalflussrechnung und damit verbundene Themen. Als weniger wichtig wurden dagegen potenzielle Projekte zu Fremdkapitalkosten, Warentransaktionen, Leistungen an Arbeitnehmer, Vorräte, Umsatzkosten, Fremdwährungen, staatliche Zuschüsse, Negativzinsen, Inflation, Einzel- und Zwischenabschlüsse eingestuft.

Die Stellungnahmefrist zur Bitte um Rückmeldungen endete im September 2021. Der IASB hat von November 2021 bis April 2022 die eingegangenen Stellungnahmen geprüft, beraten und Folgendes beschlossen:

  1. Aufnahme eines Projekts zur Standardpflege und einheitlichen Anwendung von klimabedingten Risiken in das Arbeitsprogramm;
  2. Erweiterung der Forschungspipeline um Projekte zu folgenden Themen: Immaterielle Vermögenswerte und Kapitalflussrechnung und damit zusammenhängende Fragen;
  3. Erstellung einer sog. „Reserveliste“ von Projekten, die nur dann in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden sollen, wenn zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung stehen, darunter Projekte zu folgenden Themen: Operative Segmente und Mechanismen zur Bepreisung von Schadstoffen;
  4. keine Aufnahme von Projekten in das Arbeitsprogramm zu den Themen Kryptowährungen und damit verbundene Transaktionen sowie Angaben zur Unternehmensfortführung.

Im Zuge der Rückmeldungen und Stellungnahmen hat der IASB auch Anmerkungen zu den weiteren Themenbereichen erhalten und in die Ausrichtung seiner Aktivitäten der nächsten fünf Jahre einbezogen.

  • Zusammenarbeit mit dem International Sustainability Standards Board (ISSB):
    Der IASB will mit seinem Schwestergremium ISSB zusammenarbeiten, um neue Rechnungslegungsstandards und größere Änderungen an den bestehenden Rechnungslegungsstandards, die digitale Finanzberichterstattung, die Verständlichkeit und Zugänglichkeit von Rechnungslegungsstandards und die Einbindung von Interessengruppen zu koordinieren und zu verbessern.
  • Ausbau der Partnerschaften mit nationalen Standardsetzern:
    Die Partnerschaft des IASB mit den nationalen Standardsetzern führt bereits zu einer Unterstützung aller Hauptaktivitäten des IASB. Längerfristig könnte die Unterstützung der nationalen Standardsetzer, insbesondere während der Forschungsphase eines Projekts, eine schnellere Fertigstellung von Projekten ermöglichen und damit Kapazitäten für die Aufnahme weiterer Projekte in das Arbeitsprogramm des IASB im Rahmen künftiger Agendakonsultationen schaffen.
  • Bessere Kommunikation bei Überprüfungen nach der Einführung (post implementation review):
    Um die Erwartungen der Interessengruppen zu erfüllen, sollen die Ziele einer Überprüfung von Standards und die daraus möglicherweise resultierenden Konsequenzen klarer kommuniziert werden. Dies soll zu einem besseren Verständnis der Fragen zu einzelnen Themenkomplexen beitragen und damit tendenziell die Aussagekraft der Stellungnahmen steigern.

Der Feedback-Bericht mit den Beschlüssen des IASB zur Ausrichtung seiner Aktivitäten steht auf der Website der IFRS-Stiftung zum Download bereit.

Rubriken

Menü

Anzeigen

IRZ Banner

Teilen

Menü