WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 7-8, Juli/August 2022, S. 318
Am 27. Juni 2022 ist der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) in der am 28. April 2022 beschlossenen Fassung vom Bundesjustizministerium im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden und somit in Kraft getreten.
Der neue Kodex enthält aktualisierte Grundsätze und erweiterte Empfehlungen für Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen und legt ein besonderes Gewicht auf die nachhaltige Unternehmensführung (
Environment, Social, Governance – ESG). So soll bspw. der Vorstand die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten. Die Überwachungsaufgaben des Aufsichtsrats umfassen künftig insbes. auch Nachhaltigkeitsfragen. Hinsichtlich der Ausschüsse des Aufsichtsrats erfolgt darüber hinaus die Klarstellung innerhalb des Kodex, dass mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen muss (
https://dcgk.de/de/).